STELLUNGNAHMEN - KOMMENTARE Farbliche, "fette & kursive" Hervorhebungen von M.M.Hanel
Gemäss dem jüngsten Urteil des Bundesgerichts müssen auch muslimische Mädchen im Teenager-Alter (14) am obligatorischen Schwimmunterricht teilnehmen, wenn dieser nach Geschlechtern getrennt und den Mädchen das Tragen eines Burkini erlaubt ist. HIER das URTEIL BGE 2C_1079/2012
Der Islamische Zentralrat rät seit März 2012 bis auf weiteres von Beschwerden ans Bundesgericht in Sachen Schwimmunterricht ab. Die Beurteilung durch das Bundesgericht birgt neben der Chance, ein Grundrecht bestätigt zu erhalten immer auch die Gefahr, durch Geltendmachung eines öffentlichen Interessens, eine Einschränkung desselben zu erwirken. Einzelfälle lassen sich in einer Zeit, die von einer islamophoben Grundhaltung der Gesellschaft dominiert ist, in vielen Fällen lokal eingegrenzt besser handhaben. Entscheide des Bundesgerichts haben dagegen Leitcharakter und werden nachher durch lokale Behörden sehr oft verallgemeinert. Bitte auf obigen LINK klicken und weiterlesen ...
Kommentar von GSIW auf die Anfrage eines muslimischen Dachverbands an verschiedene andere Verbände und Vereine, eine gemeinsame Protestnote als Presseerklärung herauszugeben
Zitat von M.M.HanelAs Salamu alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu
Liebe Geschwister, lieber Bruder S.
Herzlichen Dank für Deine/Eure Bemühungen und die Aufsetzung der ziemlich professionellen Medienmitteilung, die ich dennoch in dieser Sache etwas als ?über das Ziel hinausgeschossen? erachte. Auch die bereits revidierte Fassung ist m.E. immer noch nicht im Sinne einer gemeinsamen Erklärung, da sie wesentliche, wenn auch nur mehr wenige Defizite zum Nachteil aller Involvierten hat. (Eine genauere Besprechung erfolgt weiter unten, isA.) Natürlich werde ich Deine Anfrage an den VIOZ Vorstand zur Bearbeitung weiterleiten (er tagt ohnehin am Freitag).
Allerdings ? ist ja nichts Neues ? fürchte ich, dass ich vorerst als Einzelperson hier einige Einwände werde anbringen müssen ... doch hoffe ich, dass wir Muslime bereits soweit in der Schweiz integriert sind, dass wir ?SCHURA? als etwas Positives empfinden, auch wenn dabei Meinungen ausgesprochen werden, die NICHT der des jeweils Einzelnen entsprechen.
Gott sei Dank ? al Hamdulillah, haben wir ja das Joch des Despotismus nicht mehr unbedingt zu ertragen! 8)
1.) In der Schweiz ist die Religionsangelegenheit Sache der Kantone ? daher befürworte ich die primäre Berücksichtigung der Aargauer Muslime und den Respekt, die Rückendeckung (kann durchaus eine differenzierte sein ...) gegenüber deren Verlautbarung, die ich im Übrigen tatsächlich für die, in dieser Angelegenheit noch richtigere empfinde. VAM hat dies (ich habe es unten rot hervorgehoben*) schon richtig formuliert. Und die Aargauerzeitung hat - ich hoffe nicht zum letzten mal) noch SEHR positiv mitgemacht ... !
2.) Die Beschwerde musste ? das wäre vorauszusehen gewesen, hätte man die Schura (islamisch vorgeschriebene Beratung der Entscheidungsträger) vorher bemüht ? vom OG abgewiesen werden. Daher ist es WIRKLICH zu bedauern, dass es soweit kam ... warum kam es so weit? Weil man meint, sich nicht beraten zu müssen ... weil man ja seine Rechte "kennt" und auf die Meinung anders ?tickender? ohnehin keinen Wert legt, um mal nur zwei Gründe leger auszudrücken ... oder, usw. ? (Mich tät noch interessieren, wer der Rechtsanwalt dieses Mädchens war ... und ob er der Familie von Anfang an abgeraten abgeraten hat, diesen zu verlierenden Prozess anzustrengen!?)
3.) Entweder ist der BURKINI eine Alternative (und im ganzen Orient wird er UNTER den Blicken von Männern getragen) oder nicht! NATÜRLICH ist er eine islamisch-rechtliche Alternative! ... WIE kann man also überhaupt auf die Idee zu klagen kommen?? Diese Inkohärenz ist es, welche nicht nur unserer Integrität selbst schadet, sondern uns auch der gesunden Skepsis anderer unterwirft, erlaube ich mir mal frei zu äussern, ohne irgendeiner Phobie zum Opfer gefallen zu sein
4.) Das Vorgehen der Schule MUSS ? natürlich nicht nur von den Nicht-Muslimen, das sowieso, sondern ? vor allem von den Muslimen als ENTGEGENKOMMEN betrachtet werden (siehe Stellungnahme der VAM und rote Anmerkungen unten) ... diesem mit einer weiteren Medienmitteilung ?ins Gesicht zu schlagen?, halte ich für ein grobes Verkennen der Umstände. Das KENNEN der UMSTÄNDE (des KONTEXTs) ist für mich nicht nur wichtig für religiöse Interpretationen, sondern auch für SOZIALE ... d.h. sie sind ein wesentliches Merkmal hinsichtlich der zur Zeit viel und über Gebühr geschundenen Integration!
5.) Ich persönlich halte eine weitere Stellungnahme nicht mehr für zweckdienlich (Zweckdienlich ist: Grundsätzlich Integration von Religion zu trennen, niemals den Bogen zu überspannen, denn dann ist man ziemlich wehrlos, zu lernen VOR dem Gang zum Gericht die Schura einzuberufen ... ist übrigens ISLAMISCHES Verhalten, Gerichtsurteile NICHT zu suchen! Bildung und Ausbildung den Vorzug vor Rechthaberei zu geben, kleinkariertes Sektierertum von gerechtfertigten religiösen Anliegen, gehässiges Agieren gegen Muslime von gesellschaftspolitisch möglichem Entgegenkommen der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden zu lernen ... ja und noch so einiges, vielleicht sollten wir uns mal darüber unterhalten, was unsere ?OBERZIELE? der Integration sind ... jetzt mal rein menschlich gesehen und dann zu sehen, wie dies islamisch denn auch umzusetzen wäre )
Nun das mal vorerst von meiner Seite, sehen wir, was der VIOZ Vorstand dazu entscheidet.
* Auf der anderen Seite ist aber auch festzustellen, dass das Bundesgericht in seinem Urteil den nach Geschlechtern getrennten Schwimmunterricht, Einzelkabinen zum Duschen und Umziehen und das Tragen eines Burkini, also eines Ganzkörper-Badeanzugs, ausdrücklich erlaubt und als Voraussetzung sieht.
KOMMENTARE von MUSLIMISCHER SEITE
Nicht nur nicht-muslimische Medien haben höchst eigenwillige Kommentatoren:
Zitat von MSDen Bundesgerichtsentscheid hat Herr Ferhat Afshar auf den Nenner gebracht: " alle diejenigen in der Schweiz, die nicht schwimmen können, sind nach der Meinung vom BG nicht integriert oder nicht integrationsfähig". Die Geschichte solcher Entscheidungen ist in Europa nicht neue und ist aus der römisch - katholischen Inquisition abgeleitet (im übrigen sind die europäischen Gesetze auch ein Enkelkind von den alten römischen Gesetzten).
Diejenigen, die drüber nicht Bescheid wissen, sollten: Die Geschichte der Juden in Europa genau studieren. Die Geschichte der Muslime in Spanien (Moor -> Moriscos -> Auswanderer unter Schwert)
Eine Behauptung, dass die religiöse Freiheit unter einem abstrakten Begriff wie "Integration" zu zuordnen wäre, ist absurd.
Background: Bloss ist heute die Situation anders. Europa steht unter enormen wirtschaftlichen Problemen und leidet unter der Bevölkerungsalterung. Somit ist die Handlungsfähigkeit sehr eingeschränkt. Ehrlich gesagt, reiten sie heute auf den Schultern der Amerikaner.
Sie sind auf die Zusammenarbeit mit dem Orient angewiesen und können ohne den Orient nur für wenigen Tagen existieren. Das führt zu einem Gefühl der Machtlosigkeit und Frustration welche auch in den Zeitungen wie "Blick" klar abzulesen ist, wenn z.B. über die Türkei berichtet wird.
Nun zu unserer Strategie: Klar wir sollten uns treffen und Gedanken austuschen und eine klare Strategie bilden. Diese sollte jedoch nicht im Rahmen eines untergeordneten Volkes, sondern als gleichberechtigter Partner, zu Stande kommen. Eine Weiterführung der Angelegenheit bis zum ECHR (European Court of Human Rights) oder gar ICtJ (International Court of Justice) ist nicht auszuschliessen.
Zitat von M.M.HanelAs Salamu alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu Liebe Geschwister, lieber Bruder S.
Noch zu diesem Einwand Bruder MSs.
Auch wenn ich Bruder AFSHARs Stellungnahmen im Allgemeinen sehr schätze, bin ich in diesem Fall nicht der Meinung, dass er im Sinne der ?islamischen Ummah? gesprochen hat und somit halte ich auch die Replik unseres Bruders MS für unangebracht und in dieser Sache und Form für höchst überzogen.
Kurze, isA Begründung:
ISLAM steht ein für die Sache der GERECHTIGKEIT.
DIESE beginnt damit, Gesetze ANZUERKENNEN sind die Gesetze gerecht, sie zu BEFOLGEN sind sie ungerecht, sie auf beste, angebrachte Art und Weise zu VERÄNDERN
Wie kann man also einen Zusammenhang zwischen einem (immerhin) rechtsstaatlichen, verlorenen Prozess und einer gut gelungenen Integration herstellen, indem man sagt: Es, das Kind (oder spricht man islamisch gesehen nicht eigentlich von einer jungen Frau??) müsse gegen seine innere Überzeugung ein Urteil hinnehmen. «Das ist keine gute Voraussetzung für die Integration.»
Wie kann man also in diesem Fall grundsätzlich in Frage stellen, "ob es vernünftig ist, gesellschaftspolitische Probleme juristisch zu klären" ... wenn dies, erstens die BESTE Lösung in einem Rechtsstaat ist und zweitens davon auszugehen ist, dass die MUSLIMISCHE Seite den Rechtsstreit begonnen hat?
Gehört es in einem rechtsstaatlich geführten Land nicht gerade zur Integration, sich daran zu gewöhnen, nicht jede gewünschte Änderung durch ein gewonnenes Urteil sofort herbeizuzwingen zu vermögen!?
Nochmals: der Burkini ist erfunden worden, um eben die innere Überzeugung von schwimmenden Frauen in der Öffentlichkeit (die selbstverständlich auch Männer einschließt) zu bewahren!!!
Nein, SO erwirken und bewahren wir Muslime unsere Glaubwürdigkeit wahrscheinlich nicht so schnell, wie uns dies zustünde und erst recht nicht, wie wir dies wünschten!
Zitat von ASWa aleikum as Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuhu
Wie hartnäckig sich doch diese Diskussion hält und immer wieder aufflammt!
Ich mit den Argumenten Bruder Muhammads bis auf Punkt 4 - komme darauf zurück - einverstanden. Wie auch immer der Hintergrund dieser Frage aussieht, es macht ganz grundsätzlich überhaupt keinen Sinn auf potentielle "Verschwörungen" bezw. tatsächliche Machtverhältnisse und deren Auswirkungen hinzuweisen. Diese liegen nicht im Bereich dessen, was wir beeinflussen können! Gerade deshalb ist es umso wichtiger, auf jegliches Entgegenkommen - hier zuallererst der Schule - unbedingt wertschätzend und dankend einzusteigen! Auch sind es tatsächlich die Aargauer Muslime, die hier das erste und letzte Wort haben müssen - und sie hier zu "bevormunden" wäre tatsächlich völlig fehl am Platz. Eine rechtzeitige, etwas umfänglichere Schura wäre aber dennoch erstrebenswert, da es ja letztendlich doch immer wieder uns ALLE betrifft!
Allerdings - und das betrifft Punkt 3 - bin ich nicht damit einverstanden, dass die Grenzen des Schamgefühls so grob pauschalisiert werden können, dass man den Burkini als "natürliche" - für jeden Menschen anwendbare - "islamisch-rechtliche Alternative" sehen kann, auch WENN er dafür konzipiert wurde, in der Öffentlichkeit getragen zu werden! Hier fände ich, würde die individuelle Freiheit der Einzelnen massiv eingeschränkt - und ich kenne persönlich Frauen, die sich ehrlich schämen würden, in so einem Burkini öffentlich zu schwimmen!
Womit wir wieder am Anfang der leidigen Diskussion angelangt wären... die ja wohl auch nicht umsonst so am Köcheln gehalten wird (UNTER UNS GESAGT)...Sie betrifft eben genau diese persönliche Freiheit des Einzelnen, über die so viel gesprochen wird, die aber immer wieder genau zum Nachteil der Muslime beschnitten werden soll. Schamgefühl ist übrigens nicht nur ein religiöser Wert sondern auch (wie jeder "religiöse Wert") ein auf natürliche Weise tief in jedem Menschen - in unterschiedlicher Intensität - verankertes Grundempfinden (das wie alle Grundempfinden "abgewöhnt" oder zugedeckt werden kann - schade darum!) Mir persönlich läuft es zutiefst zuwider, wenn (auch einzelne) Menschen zu etwas gezwungen werden, das sie aufgrund eines GESUNDEN inneren Widerstands dagegen (wir sprechen hier nicht über "sturen Kampfeswillen") nicht tun wollen!
Unter anderem anhand dieser Schwimmdebatte wird uns unsere Situation als Muslime - zumindest hier im "Westen"- immer wieder deutlich vor Augen geführt. Ich denke, wir sind aufgerufen, darüber ganz grundsätzlich nachzudenken, sollten es aber beim derzeitigen Stand der Dinge bei dem belassen, was nun besprochen und beschlossen wurde. (Ein Gang zum ECHR ist sicher verfrüht, der müsste in jeder Hinsicht gut aufgebaut sein!)
Ma'ssalama AS
... und noch ein Nachsatz: eigentlich ginge es um die Grundsatzdiskussion: was ist höher zu bewerten: die Möglichkeit eines jeden Individuums, seine/ihre persönliche Schamgrenze wahrzunehmen - und somit gesamtgesellschaftlich gemeinsam allen mit SCHAMLOSIGKEIT in Verbindung stehenden Degenerationen entgegenzuwirken
ODER
SCHWIMMEN zu können - sicher eine wichtige, auch der Gesundheit zuträgliche Fähigkeit aber angesichts der Tatsache, dass die Gefahr, zu ertrinken im Vergleich zu vielen anderen uns bedrohenden Gefahren minimal sein dürfte, doch nur marginal von Wichtigkeit ... Es wäre sicher INTERESSANT, so etwas am ECHR zu verhandeln aber DAS bräuchte Vorbereitung!
Und, wie wir uns ja überwiegend einig sind: der "Zug ist abgefahren" was die derzeitige Situation betrifft... obiges also nur so als "Gedankenanstoss" ....
Zitat von M.M.HanelHerzlichen Dank an AS für vernünftigen Widerspruch, den ich gerne zur Kenntnis nehme und tatsächlich auch vollumfänglich zu teilen bereit bin.
Allerdings, so verteidige ich vorerst Pkt. 3, auch mit Hinweis auf oben angesprochenes "Entgegenkommen der Schulbehörde"muss dies der Mehrheitsgesellschaft doch ZUERST von MUSLIMISCHER Seite glaubhaft vermittelt werden, dass der BURKINI eben NICHT als eine verbindliche islamrechtliche Alternative zur viel unproblematischer umzusetzenden gesamthaften Trennung (die im Übrigen auch vermehrt von nicht-muslimischen Frauen bevorzugt wird ... warum wohl ...) darstellt. Hier fehlt es definitiv an muslimisch/islamischer KOHÄRENZ!
Zum Nachsatz: Ja um diese Debatte geht es - aber auch hier behaupte ich, ist sie nicht mit einem ENTWEDER - ODER, sondern mit einem SOWOHL als AUCH positiv weiterzuführen!
Abgesehen davon, mag ich mich erinnern, dass der SCHWIMMAUFTRAG an die MUSLIME aufgrund eines HADITH (prophetischer Auftrag) ohnehin erteilt wurde! Daher gemäß den Umständen bestmöglich zu erfüllen ist.
Erlaube mir meine Interpretation dieses Auftrags anzumerken.
Schwimmen zu KÖNNEN, gehört zur FITRA so ziemlich aller LEBEWESEN ... und DAHER sollte der Mensch sich aller überspitzter Bedenklichkeit entkleiden, um sich dieses natürlichen Gewands (FITRA) möglichst bald (also VOR der Geschlechtsreife) zu erfreuen.
Vielleicht kann man dieser Interpretation Berechtigung abgewinnen - ich will die Hoffnung weitertragen!
Zitat von AS
Wa aleikum as Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuhu
Ja, allerdings müsste da Kohärenz entstehen, wäre echt erstrebenswert....!.
Einverstanden mit "sowohl als auch". Zugehörigen Hadith habe ich im Net gefunden:
Allahs Gesandter (s) hat gesagt: "Das Recht des Kindes gegenüber seinem Vater ist, daß es einen schönen Namen bekommt, das ihm das Lesen und Schreiben, das Schwimmen und das (Pfeil-)Schießen beigebracht wird, daß es nur von Reinem (Erlaubtem; Halâl) ernährt wird und daß es verheiratet wird, wenn es erwachsen ist." << (Hâkim)
Dennoch müsste man im Falle einer nötigen Entscheidung meines Erachtens in der Lage sein, Prioritäten zu setzen, für die Mehrheit der Gesellschaft in der wir leben, ist es das klar Schwimmen, für die Muslime die Berücksichtigung des Schamgefühls - hier besteht halt ein Konflikt. Einzige Chance, unsere Sichtweise "populär" zu machen, ist wohl einfach ein integres, glaubwürdiges und möglichst "unaufgeregtes" Auftreten...
Zum OG Urteil in Hinblick auf das oben erwähnte, verpflichtend gemachte Schwimmen in Schulen für muslimische Mädchen unter männlichem Lehrpersonal.
Manche Sprecher der Muslime meinen in etwa,
- "Dieser Beschluss schränkt das Mädchen massiv in seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit ein" und weiter ? man - "anerkennt das Entgegenkommen der Schule, sowie des Bundesgerichtes, bezüglich des Burkinis."
Beide Äußerungen sind NICHT sonderlich geeignet, die Anliegen der Muslime positiver Erfüllung zuzuführen, sondern höchst kontraproduktiv und genügen daher nicht, in eine gemeinsame Stellungnahme der Muslime aufgenommen zu werden.
BEGRÜNDUNG:
Allgemein ist zu sagen, dass zum erfolgreichen Abschluss einer Verhandlung, die größtmögliche AKZEPTANZ und BERÜCKSICHTIGUNG der (aus seiner Sicht berechtigten) SICHTWEISE des Verhandlungspartners erforderlich ist. Man hat ihn "abzuholen" ? nicht zurückzustoßen, man hat eine von "99 Ausreden zu finden", nicht ihn durch Abweisung zu brüskieren!
Der Prophet (saws) sagte: "Sprecht verständlich zu den Leuten".