Das Kopftuch wäre kein religiöses Symbol. 2 Fälle brachten Unruhe in die Klassenzimmer ? daher braucht es Klarheit ? nun denn ? das Kopftuchverbot ist im Kommen. Die jeweilige Entscheidung liegt bei den Gemeinden.
Kommentar: Wie man es dreht und auch wendet. Das Kopftuch ist natürlich kein religiöses SYMBOL ? (deshalb mag es kein schlechter Rat sein, dass die Brüder der albanischen Moscheegemeinde sich mit anderen Muslimen, Menschen beraten, welchen be-griffliche Zusammenhänge und die Konsequenzen aus deren Gebrauch geläufiger sind, als ihnen selbst. Ihr Schaden und das der Muslime sollte solches nicht sein!), sondern ist eine religiöse BEKLEIDUNGSVORSCHRIFT, gemäß nur den Mitgliedern der islamischen Glaubensgemeinschaft vorbehaltenen Definition ihrer eigenen religiösen Glaubensinhalten.
Zitat von M.M.HanelEin Kommentar, das wir gerne und mit entgegenkommendem Lächeln entgegennehmen.
"Die RSA Sarganserland sei zur Einsicht gelangt, dass es sich beim islamischen Kopftuch um eine durch die Verfassung geschützte «religiös bedingte Bekleidungsvorschrift» handelt und nicht wie der St. Galler Erziehungsrat behauptete, lediglich um einen «Ausdruck kultureller Identifikation», schreibt der IZRS in einer Stellungnahme.
Wenn der St. Galler Erziehungsrat meint, damit habe er kein Problem, könnte er sich täuschen.
Die Muslime sehen sich hier definitiv vor einer "willkürlichen" Entscheidung des St. Erziehungsrates wider die bisherige politisch-juristische Gepflogenheit in der Schweiz.
Welche Möglichkeiten haben die Muslime hier nun zu reagieren? In Zürich wurde ein ähnlicher politischer Vorstoß von den übrigen Parteien im Zürcher Kantonsrat verhindert. Nun scheint es sich um einen Alleingang des St. Erziehungsdepartments zu handeln.
Es wäre also eine Sache der FIDS (des größten Ostschweizer Verbands der Muslime) umgehend entsprechende Gespräche mit den politischen Kräften in St.Gallen aufzunehmen, um die weiteren politischen Absichten im Kanton zu sondieren und die Ergebnisse mit der islamischen Glaubensgemeinschaft in der Schweiz zu kommunizieren!
Anderenfalls ist zu befürchten, dass von bestimmten muslimischen Kräften Aktionen gesetzt werden, welche sich dem rechten Anliegen der Muslime kontraproduktiv erweisen. Dies wäre - so steht zu hoffen - durch engagierte und transparente Vorgangsweise der muslimischen Verantwortlichen in der Ostschweiz zu vermeiden.
Abstimmung: Soll die islamische Glaubensgemeinschaft die Initiativen von DIGO abwarten - um innerhalb von längstens 2 Wochen über das weitere Vorgehen informiert zu werden oder eigeninitiativ vorgehen? .
Argumente für das WARTEN:
Möglichst einstimmiges Vorgehen ist die bessere Alternative für die Schweiz und die Muslime.
Wenn es ein einseitiger Vorstoß des St. Galler Erziehungsdepartements ist, dann sollte den gemäßigten politischen Kräften in St. Gallen in ALLER RUHE die Möglichkeit zu Korrektur gegeben werden. Ein zu schneller Vorstoß - wie dies bereits vom IZRS angekündigt wurde, wäre hierbei nicht konstruktiv.
Um der gemeinsamen Vorgangsweise unter den Muslimen eine Möglichkeit zu geben, sollte DIGO die Möglichkeit bekommen, ihre Vorgangsweise mit den anderen muslimischen Verbänden zu kommunizieren und nach Möglichkeit zu konsolidieren. Was in der Zwischenzeit: 24.8. bereits geschehen ist. Hisham Maizar wird mit Kölliker zusammentreffen.
Argumente GEGEN das Warten
DIGO's bisherige performance lässt eine Kommunikation oder gar Kooperation als eher nicht sehr wahrscheinlich erscheinen. (Manchmal hofft man sehr, dass man sich täuscht ...) ... manchmal wird man sogar wirkich positiv enttäuscht
Nur ein entschiedenes Auftreten der Muslime (und wenn es sein muß von Individuuen oder einzelnen Vereinen) kann der eklatant fortschreitenden Einschränkung ihrer verfassungsmäßig garantierten freien Religionsausübung noch entgegentreten - die politischen Kräfte werden dies nicht verhindern (siehe den Erfolg der Minarettverbotsinitiative).
Ich verstehe die Frage nicht, denn eine andere beschäftigt mich: Wieso gibt es keine Stellungnahme der FIDS, sondern nur eine des nicht anerkannten IZRS und das sogar noch international (u.a. Kuwait News Agency)?
Offenbar ist sich die grosse Gemeinschaft in dieser Frage doch nicht so einig, dass eine klare Stellungnahme möglich wäre.
Das Kopftuch als Vorschrift oder Verbot finde ich unnötig. Aber gegen diese islamfeindlichen Debatten unter Hitzköpfen (Islam-Hasser gegen Islam-Fanatiker) müsste jeder protestieren.
Zitat von M.M.HanelWarum schreibst Du das, Dein berechtigtes Anliegen nicht an die anderen Verbände? (KIOS, VAM, VIOZ ...) und wenn Du das tust - teile ihnen doch auch den LINK hierher mit ... damit sich endlich was rührt Nur wenn endlich jedes Individuum seine Verantwortung wahrnimmt und seine Aktionen koordiniert kanalisiert, wird so etwas wie eine "Umma" entstehen, die auch wahr- und ernstgenommen wird, isA. Aber es muss wirklich jede(r) aktiv werden und nicht immer warten, dass jemand anders die Arbeit erledigt, oder? Du kannst natürlich auch andere Fragen formulieren, die isA hier aufgenommen werden können. Danke für Deinen Beitrag!
das kopftuchverbot in st.gallen sitzt mir nun noch mehr in den knochen ich bin traurig dass es nun so kommt.
ich empfehle aus erfahrung nicht auf den digo zu warten.
meine gründe sind : dass digo bislang meines wissens nicht im sinne der kopftuchträgerinen gehandelt hat sondern im sinne derjenigen die das verbot wollen. wie kann es sein dass wir muslime immer und immer wieder rücksicht nehmen wo es unangebracht ist.
nun heisst es für mich klare sache mache und endlich wie auch immer den richtigen weg zu nehmen inschaallah im sinne der muslime die das kopftuch tragen wollen in der schule und bei der arbeit.
ein klares ja das kopftuch ist pflicht und steht im koran und sunna wie wir das leben sollen wollen..... und ein klares ja die frauen dürfen es selber entscheiden.... ein klares ja für die behörden in st.gallen besonders von allen muslimischen organistation inklusive izrs ec.... besonders digo sollte sich dazu endlich im sinne des islams äusseren. bislang weis sich nru von äusserungen aus digos seiten die sagen quasi dass wir das kopftuch dem frieden zu bleibe ablegen sollen und uns fügen... ich weine und bin wütend nimmt das denn nie ein ende dass wir muslime es nicht hinbekommen gerade nach aussen die korrekten ansichten der gelehrten zu vertreten??????
ma salam und mögen die ganzen islamischen organisation nun endlich ihre präsidenten an einen tisch bringen und an einem strang ziehen im sinne wie allah es uns lernt. egal welcher kanton egal welcher nationalität egal welche farbe egal frau oder mann... alle sind wir geschwister alle sollten wir zusammen uns an einen tisch setzten . warum geht das nicht in gottes namen??????
klares nein zu jeglichen verboten der religiösen pflichten aller religionen überall auf erden dass ist meine denkweise....
wollen wir wieder schlafen wie beim minarett???????????
Zitat von M.M.HanelLiebe Djalia .. auch ich bin überrascht, dass man von den Dachverbänden bislang noch nichts hört. Eigentlich sollte es dazu eine Verlautbarung geben. Habe mal da "angeklopft" (Bruder AFSHAR hat dankenswerterweise umgehend reagiert - siehe nächstes posting) ... außerdem sollte noch geklärt werden, ob dies ein politischer Alleingang des zuständigen Erziehungsdpartementsleiters ist ... und man daher mit den angebrachten Reaktionen der Schweizer Politiker rechnen darf - oder ob dies nun bedeutet, dass der "Damm endgültig gebrochen ist ..." Bislang hat sich meiner Meinung nach nur der IZRS in rel. korrekter Auffassung zum Thema geäussert (Ergänzung: siehe nächstes posting). "Weder Symbol noch Kultur, sondern Kultus " Ähnlich, wenn auch nicht so prägnant und ausführlich (wie auf der IZRS homepage) habe ich ja auch eingangs, oben geschrieben. "Nicht religiöses Symbol, sondern religiöse Bekleidungsvorschrift". Lass uns also noch Geduld haben, damit wir herausfinden können, was da nun wirklich vor sich geht.
ma salam djalila die es kaum fassen kann was passiert
KIOS (Farhad AFSHAR): http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/stan.../story/26782346 "Kritik kommt auch von Anton Strittmatter vom Schweizer Lehrerverband. Er hält grosse Stücke auf das «Hausrecht» der Schulen ? die Möglichkeit, auf eigene Initiative hin Bekleidungsvorschriften zu erlassen. Den St. Galler Ratschlag, sämtliche Kopfbedeckungen generell und überall zu untersagen, kann er dagegen «nicht nachvollziehen». Ein solches Verbot sei mit Blick auf die Religionsfreiheit «wohl kaum gerichtsfähig». In dieser Einschätzung trifft er sich mit Afshar, der Betroffene zu juristischen Klagen ermuntern will."
http://www.deutschlandwoche.de/tag/kopft...-farhad-afshar/ Farhad Afshar, Präsident der Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (KIOS): ?Ausdruck islamophober Politik?, sieht ?Spezialregeln gegen unsere Religion?, die vor dem Bundesgericht nicht haltbar seien.
IZRS (Qaasim ILLI): http://www.izrs.ch/index.php/de/news/314...erwirrung-.html Weder Symbol noch Kultur, sondern Kultus Der Unterschied zwischen solchen Symbolen und jüdischen Kippas oder muslimischen Hijabs liegt in der Kultusqualität. Während das Tragen eines Kreuzchens, Sternchens oder Halbmondes für die betroffenen Gläubigen keineswegs auf einer religiösen Pflicht fusst, trifft dies im Falle von Kippas und Hijabs zu. Erstens ist beim islamischen Hijab unter Theologen aller Rechtsschulen völlig unbestritten, dass er auf einer soliden normativen Basis (Qur?an 24,31; 33,59; 33,53, Sunna, Exegeten und Fiqh) steht und zweitens zeugt eine signifikante Anzahl muslimischer Frauen von Indonesien bis Marokko, die das Tuch freiwillig und mit Stolz tragen, von seiner offensichtlichen praktischen Relevanz.
GSIW (Muhammad HANEL) Das Kopftuch ist natürlich kein religiöses SYMBOL ? , sondern ist eine religiöse BEKLEIDUNGSVORSCHRIFT, gemäß der nur den Mitgliedern der islamischen Glaubensgemeinschaft vorbehaltenen Definition ihrer eigenen religiösen Glaubensinhalte.
Hisham MAIZAR (DIGO/FIDS) wurde um seine Stellungnahme angefragt. Hier seine Stellungnahme aus dem St. Galler Tagblatt Vorsichtig kritisch indes äussert sich der kantonale Verband der Schulträger ? er zieht die Angemessenheit des Vorhabens in Zweifel. Wenig überraschend schliesslich ist die dezidierte Kritik eines Vertreters der moslemischen Bevölkerung: «Dieses Verbot bringt nichts, da es keine Probleme löst», sagt Hisham Maizar, Präsident des Dachverbandes islamischer Gemeinden der Ostschweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Ein fadenscheiniges Argument. Der Erziehungsrat könne es sich nicht leisten, ein Verbot ausschliesslich für das Kopftuch moslemischer Schülerinnen zu erlassen ? deshalb wähle er den Weg über die Kopfbedeckung, sagt Maizar. «Mützen und Dächlikappen sind aber nicht das Problem. Es geht ganz einfach um das Kopftuch, das verboten werden soll.» Weitere Stellungnahme siehe hier: http://muslime.forumprofi.de/thema-anzei...ebatte-t22.html und zur Debatte bzgl. falscher Zitierung im TAZ: http://muslime.forumprofi.de/thema-anzei...nflikt-t21.html
Stellungnahme der EKR Ein Kopftuchverbot in der öffentlichen Schule verletzt das Gleichheitsgebot Bern, 25.08.2010 - Die EKR stellt sich gegen das Kopftuchverbot, das der Kanton St. Gallen vorschlägt, weil dieses eine Sondermassnahme gegenüber einer einzigen Religion darstellt und damit das Rechtsgleichheitsgebot bezüglich der Religionsausübung verletzt. http://www.news.admin.ch/message/index.h...de&msg-id=34714
Grosser Streit um ein kleines Stück Stoff: Georg Kreis, Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), interveniert beim Schweizer Presserat gegen Ringier-Publizist Frank A. Meyer, Rufname "FAM". Auslöser des Streits ist laut der Zeitung "Der Sonntag" eine Kopftuch-Kolumne von Ende August im Sonntagsblick. Darin zitiert FAM aus einem Communiqué der EKR. Kreis moniert, dass seine Aussage "verkürzt" wiedergegeben und daraus eine "unzutreffende und als Vorwurf gemeinte Feststellung" gemacht worden sei. Gegenüber dem "Sonntag" bestätigt Kreis, dass er am 30. September ein Schreiben an den Presserat geschickt hat.
Im erwähnten Communiqué äusserte sich die Rassismuskommission zur Empfehlung des St. Galler Erziehungssrats, in den Schulen das Kopftuch zu verbieten. Die EKR hielt fest, dass das Kopftuchverbot ein Angriff auf ein "für die betroffenen Frauen verbindliches religiöses Gebot" sei. Sonntagsblick-Kolumnist Meyer zitierte diese Aussage, allerdings ohne das Wort "betroffenen". Er soll sich dabei auf einen Bericht in der NZZ abgestützt haben. FAM schrieb maliziös, der EKR komme das Verdienst zu, offiziell festgestellt zu haben, dass das Kopftuch "ein für die Frauen verbindliches religiöses Gebot" sei. "Das ist eine Unterstellung", konterte Kreis. Er forderte eine Berichtigung im "Sonntagsblick". Diese war offenbar auf der Leserbriefseite eingeplant, wurde dann aber im letzten Moment aus dem Blatt gekippt. Jetzt geht der publizistische Kopftuch-Streit in die presserechtliche Nachbearbeitung: Kreis will vom Presserat wissen, ob der "Sonntagsblick" und FAM für eine Berichtigung hätten Hand bieten müssen.
Stellungnahme des Bundes Schwyzer Regierung gegen Verschleierungsverbot Die Schwyzer Regierung wendet sich gegen ein Verschleierungsverbot für Frauen ? weil es zu weit ginge und mit vernünftigem Aufwand nicht durchsetzbar wäre. Burka-Trägerinnen seien im Kanton sehr selten. http://www.derbund.ch/schweiz/standard/S.../story/10216650 (Die Umfragen sprechen sich allerdings mit 40 zu 60 FÜR ein Verschleierungsverbot aus)
Stellungnahme: Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) & Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS)http://cmo.argus.ch/cmo20103/Q3/320004/39841125.pdf Die St. Galler Erziehungsbehörde gibt vor, mit einem allgemeinen Verbot einer Kopfbedeckung für Schülerinnen und Schüler eine Gleichbehandlung erreichen zu wollen. Das damit angestrebte Kopftuchverbot für Muslimas würde aber diese gegenüber der restlichen Schülerschaft klar diskriminieren. Nur Scheingleichheit : Ein allgemeines Verbot einer Kopfbedeckung hat nichts mit Gleichbehandlung zu tun. Rechtsgleichheit verlangt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Deshalb gilt es, sich vor Augen zu halten, dass ein solches Verbot nicht alle Menschen gleich treffen würde. Personen, die eine Kopfbedeckung aus religiöser Überzeugung tragen, würden aufgrund ihrer Religion diskriminiert. Zudem laufen derartige Bestrebungen in unschöner Manier der freiheitlichen Tradition der Schweiz zuwider. Sie fördern auch nicht die Integration in unsere Gesellschaft, deren Heterogenität nicht mehr wegzudenken ist, sondern führen zu Ausschluss. Dies ist kontraproduktiv für unser Land und wird von der GRA Stiftung gegen Rassismus und der GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz entschieden abgelehnt. Ronnie Bernheim Präsident Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) Postfach, 8027 Zürich Giusep Nay Präsident Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS)
Das Thema Kopftuch - JA/NEIN - sollte unter der Prämisse "Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung" betrachtet werden. Damit werden die Argumente (kein religiöses Symbol, gesellschaftliche Integration usw.) der Initiatoren oder Befürworter des Kopftuchverbots entkräftet und somit bedeutungslos.
Hier stellt sich einzig die Grundsatzfrage: "Werden durch das Kopftuchverbot an Schulen die Menschenrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Kinder (Schutzalter) beeinträchtigt oder verletzt ?".
- Jedermann das Recht und die Freiheit hat, seine Überzeugung oder Weltsicht auch öffentlich (bsp. in der Schule) durch Praxis (bsp. Kopftuchtragen) Ausdruck zu verleihen, - Niemand durch Zwang (bsp. durch ein Schuldekret) in seiner Überzeugungsfreiheit beeinträchtigt werden darf, - Die Freiheit zur Äusserung dieser Überzeugung (seiner Wahl) nur dann einer Beschränkung unterliegen soll, wenn das Gesetz vorsieht, dass dadurch die öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Moral oder die Grundrechte und Freiheiten anderer (bsp. Schüler und Schülerinnen) dadurch beeinträchtigt oder verletzt werden könnten, - Niemand darf durch einen Staat, eine Institution (bsp. Schule), eine Gruppe von Personen (bsp. Kopftuchgegner) oder eine Einzelperson (bsp. Bildungsdirektor Stefan Kölliker) aufgrund seiner Überzeugungsfreiheit diskriminiert oder beeinträchtigt werden, - Jegliche Beschränkung (Muslim-Kinder) oder Bevorzugung (übrige Schulkinder) aufgrund dieser Überzeugung (Freier Wille) gilt aus Sicht IGfM als "Intoleranz und Diskriminierung" und stellt ganz klar eine Beleidigung der Menschenwürde und eine Verletzung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen dar.
Wassalam
Giancarlo Maraffio (MARG)
Zitat von M.M.HanelDanke Bruder für diese Einschätzung, die zu teilen wohl nichts entgegensteht. Das Vorgehen aus meiner Sicht ist nun zweierlei. Erstens ein politisches ... vielleicht löst sich die Problematik durch die politischen Selbstregulierungskräfte in St. Gallen (WER HILFT MIT, DIE POLITISCHE STIMMUNG IN ST. GALLEN zu EVALUIEREN? ) Zweitens ein juristisches: Eine Beschwerde gegen eine Verfügung, welche zum Beispiel Busse ausspricht. Oder Beschwerde gegen Verordnung.
Aus Erfahrung würde ich nicht warten bis sich der DIGO meldet.
Schön wäre es wenn einige Organisationen sich zusammen tun und gemeinsam ein Projekt zusammenstellen. Es ist ein Artikel erschienen von den Schulen in SG (St.Galler Tagblatt), dass sie kein Problem haben mit dem Kopftuch, das kein Bedürfniss vorhanden ist so ein Gesetz zu veranlagen, stattdessen gäbe es andere Probleme. Momentan setzt sich die Stadt SG gegen die Gewalt Jugendlicher ein. Auch wir vom Verein werden mit dem Jugendsekretariat daran teilnehmen.
Was haltet Ihr davon, dass der säkulare (lt. SP laizistische Staat) Staat Muslime, wie weiland die Religionspolizei, resp. muslimische Mädchen (nicht die Jungs, die tragen ja kein Kopftuch) zum Gebet "ZWINGT"?
Sollten sich die Jungs nun einen Turban aufziehen, damit sie dann auch (von der Schulbehörde "gezwungen",) das Gebet verrichten dürfen?
Ich werde Eure Einschätzungen zusammenfassen und im nächsten GSIW-newsletterveröffentlichen isA.
Lasst die Kinder Kinder sein ? Eine Replik von Rifa?at Lenzin, Muslimische Co-Leiterin des Zürcher Lehrhauses Judentum-Christentum-Islam auf oben stehenden Artikel von Keller-Messali In ihrem Artikel im Tagesanzeiger, resp. Bernerzeitung vom 16. August plädiert Saida.Keller-Messahli dafür, dass ein Kind Kind sein darf. Dagegen ist nichts einzuwenden. Aber Kinder wachsen nicht im Reagenzglas auf, sondern sind eingebettet in ein familiäres und soziales Umfeld. Dieses kann in religiöser Hinsicht liberal, konservativ, strenggläubig oder ? wie in den meisten Fällen ? religiös desinteressiert sein.
Siehe dort auch die Gesprächszusammenfassung von Hisham MAIZAR zur Frage: wie denn dieser Satz (Zum Beispiel: Im Unterricht ist das Kopftuch verboten, auf dem Pausenplatz erlaubt.") mit dem Anspruch der FIDS harmoniere, die Interessen der Muslime zu vertreten?
NATÜRLICH GAR NICHT. Hisham MAIZAR hat diese Aussage auch nie getätigt, sondern sie wurde ihm durch das eindeutige Setzen des Anführungszeichens von Dario Venutti in den Mund gelegt. Siehe hier: Die Antwort an Hisham MAIZAR und Muhammad HANEL ist hier nachzulesen: http://muslime.forumprofi.de/thema-anzei...ikt-t21.html#45
Frau Keller-Messahli und der Kanton St. Gallen verstehen nicht, dass die Erziehung der Kinder in der Obhut der Eltern liegt. Eine Mutter anzuprangern, dass sie ihre Tochter zu einem Kopftuch zwingt, ist da kein adequates Verhalten, vorallem nicht akzeptabel.
Ein Kind (gilt auch für Männer nicht nur Frauen!!!!!) würde vielleicht lieber keine moderate Kleidung tragen, doch die Eltern kennen die folgen, wenn man den Kindern keinen Scham und Würde zur eigenen Person beibringt. So wie 12 jährige Kinder Schwanger werden oder Frauen nur noch als Objekt betrachtet werden, da sie halbnackt auf ein Riesenposter abgebildet werden mit zusätzlichen Computermanipulationen um sie schöner darzustellen.
Es sind Eltern, die ihren Kinder im Winter Jacken anziehen, auch wenn diese es nicht wollen. Es sind Eltern, die ihren Kinder motivieren Hausaufgaben zu machen, auch wenn diese es nicht wollen.
Dieses Konzept von LIEBE von den Eltern für das WOHLBEFINDEN ihrer Kinder müssen wir Verteidigen und gegen diese PENETRANTE IMPERTINENZ von St. Gallen, Keller-Messahli und Co ankämpfen.
sehr überzeugender Einwand, Claudio. Trotzdem ich absolut gegen eine Pflicht wie auch gegen ein Verbot des Kopftuches bin, habe ich dank den von dir geweckten Vatergefühlen in dieser politischen Frage eine klare Haltung gefunden.
Diese Behörden, die ein Kopftuch verbieten; diese selbstberufene Religionspolizei eines liberalen, aufgeklärten Staates! sie sind so blind und fehlgeleitet, dass sie gar nicht realisieren, wie sie die elterliche Verantwortung für das Kind denunzieren und somit der schweizerischen Gesellschaft einen Bärendienst erweisen und ihr enormen Schaden zufügen. Denn es gibt schon zuviel Lehrer, die über undisziplinierte Schülerinnen und Schüler klagen. Es gibt zuviel Kinder, deren Eltern sich nicht um die Erziehung kümmern. Mit solchen Religionspolizisten in den Schulen wird kein einziges Kind in seinem späteren Leben in den Genuss einer besseren Bildung kommen, als sie es ohne diese blinden Angsthasen heute können.
Mit den undiziplinierten Kindern sind die Schulbehörden schon teilweise überfordert, nun nehmen sie sich auch die disziplinierten Kinder vor, um die Verantwortung an sich zu reissen. Diese Behörden sehen nicht, dass sie diese Verantwortung niemals tragen können. Dies ist primär Sache der Eltern. Und solange diese Eltern noch bei Trost sind, werden sie schon wissen, das Gute vom Schlechten zu unterscheiden. Ansonsten muss man bei den Eltern oder sich selbst eingreifen.
Die Kinder haben mit einem Kopftuchverbot gar nichts zu tun.
Das ist öffentliche Intoleranz auf dem Rücken der Kinder.
Solche Vorbilder, das muss man sich bewusst sein, waren einmal gewählt. Nun zeigen sie ihr wahres Gesicht. Ich werde mich im Wahljahr sensibler als auch schon vor solchen falschen Leuten hüten.
Überraschende Wende im Kopftuchstreit in der Rheintaler Gemeinde Bad Ragaz: Die Regionale Schulaufsicht Sarganserland hat das Kopftuchverbot an der öffentlichen Schule aufgehoben Ein Kommentar, das wir gerne und mit entgegenkommendem Lächeln entgegennehmen.
"Die RSA Sarganserland sei zur Einsicht gelangt, dass es sich beim islamischen Kopftuch um eine durch die Verfassung geschützte «religiös bedingte Bekleidungsvorschrift» handelt und nicht wie der St. Galler Erziehungsrat behauptete, lediglich um einen «Ausdruck kultureller Identifikation», schreibt der IZRS in einer Stellungnahme
al hamdulila ging bei unserer jungen tapferen schwester der fall bislang besser und ruhiger voran für sie.
ich bin erstaunt al hamdulila ich hätte nie gedacht das sich das so schnell in die gute richtung wenden wird. allah ist gross al hamdulila wenn wir uns bewegen für ihn noch grösser keiner ist grösser als allah al hamdulila.
inschaallah klappt es nun dass die verbände und alle maasgebenden muslime in der schweiz sich die hand reichen und inschaallah wird es möglich den menschen die hand zu reichen und als einheit solche dinge in zukunft zu regeln bevor es ins negative läuft...
ich muss aber sagen dass ich keinen tag bereue dass wir das mit meiner tochter auch durchgezogen haben und sie unterstützt haben. und ich bin allah und allen geschwistern die uns beigestanden sind dankbar .
heute geht es uns al hamdulila gut und wir haben das richtige gemacht al hamdulila.
ma salam djalila die sich frieden auf erden wünscht inschaallah
St. Galler Erziehungsrat hält an Kopftuchverbot fest Dienstag, 28. September 2010, 17:47 Uhr
Der Disput um das Kopftuchverbot im Kanton St. Gallen geht weiter. Der Erziehungsrat hält an seiner Empfehlung an die Schulgemeinden fest, ein Verbot zu erlassen. Dies, auch wenn nun die Gemeinde Bad Ragaz ihr Kopfbedeckungsverbot fallen lässt.
hmmm irgendwie stimmt mich das traurig. nun habe ich gedacht das man keinem der jungen mädchen mehr sowas aufbürden wird in zukunft. aber es scheint im kanton st.gallen auf taube ohre zu stossen dass diese mädchen das so wollen und zudem das es unsere menschenrechte so zulassen. es bleibt wie ich verstehe eine empfehlung vom kanton somit haben weitere schulen die möglichkeit wieder und wieder so zu handeln.
ich verstehe die menschen nicht warum macht man das auf den köpfen der kinder aus die unsere zukunft sind.
möge gott alle rechtleiten und auf ihren wegen in frieden begleiten
Die RSA entschied vergangene Woche, dass die Schülerin ihr Kopftuch nicht ablegen muss.
Bad Ragaz verzichtet auf Rekurs
Gegen den RSA-Entscheid könnte der Schulrat Bad Ragaz beim Erziehungsrat rekurrieren. Er tut das nun aber nicht. Der Grund: Die Schule Bad Ragaz möchte sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: den Schulunterricht, wie es im Communiqué heisst.
BAD RAGAZ SG - Überraschende Wende im Kopftuchstreit in der St. Galler Gemeinde Bad Ragaz: Die Regionale Schulaufsicht (RSA) Sarganserland hat das Kopftuchverbot an der öffentlichen Schule aufgehoben.
St. Galler Kopftuchverbot: Muslime enttäuscht 17.11.10 09:30 Von: ref.ch News/sda
Der St. Galler Bildungsdirektor Stefan Kölliker (SVP) hat mit Hisham Maizar vom Dachverband islamischer Gemeinden in der Ostschweiz das umstrittene Kopftuchverbot an Schulen diskutiert. Kölliker hält an der Empfehlung fest, was Maizar «sehr bedauert».