Stellungnahme zur Empfehlung des Erziehungsrates vom Kanton St. Gallen bezüglich ?Kopfbedeckungsverbot während des Schulbetriebes?
Die FIDS nimmt von der Empfehlung des St. Galler Erziehungsrates mit Sorge und Bedauern Kenntnis und gibt folgendes bekannt:
1. Die Empfehlung des Erziehungsrates des Kantons St. Gallen vom 03.08. 2010 ist eine Empfehlung und keine Weisung zu einem Kopfbedeckungverbot im Schulbetrieb. Dennoch darf sie nicht bagatellisiert oder verharmlost werden, weil sie eine Empfehlung zu einem diskriminierenden Verbot darstellt.
2. Die Empfehlung ist nach unserer Interpretation ein rein politischer Entscheid, der sich gegen muslimische Schülerinnen im Pubertätsalter richtet, insbesondere wenn sie das Kopftuch als Teil ihrer religiösen Alltagspraxis- und Überzeugung tragen. Es diskriminiert sie nämlich in doppelter Hinsicht: Einerseits als Mitglieder einer Religionsgemeinschaft und andererseits in ihrem Selbstbestimmungsrecht als Mädchen / Frauen. Deshalb ist das Kopftuch der Musliminnen nicht nur einfach ein religiöses Symbol wie das Kreuz oder ein Symbol kultureller Identität, wie das Tragen einer bestimmten kulturellen Landestracht.
3. Die Empfehlung des St. Galler Erziehungsrates heizt die Gemüter der Menschen im Lande an und beschwört einen völlig unnötigen Kulturkampf herauf.
4. Die Empfehlung des Erziehungsrates löst keine Probleme, sondern schafft nur neue dazu. Denke man an: - Verlangsamung des Integrationsprozesses - Streit und Diskriminierungen auf den Schulhöfen unter den SchülerInnen - Vertrauensbruch zwischen den Lehrpersonen und SchülerInnen muslimischen Glaubens. - Wassergiessen auf die Mühlen der Fundamentalistinnen/en
5. Wir sind der Meinung, dass Entscheide und Empfehlungen dieser Art nur unter Einbezug der Betroffenen- und Islamverantwortlichen Organisationen erfolgen dürfen.
6. Die FIDS unterstützt den Dachverband islamischer Verbände der Ostschweiz und FL, kurz DIGO genannt in seinen laufenden Bemühungen zur Deeskalation, zur Integration und zur friedlichen Koexistenz.
7. Wir rufen alle Verantwortlichen jeglichen coleurs, die Thematik des Kopftuchs im Kontext der religiösen Auflagen sachlich anzugehen. Begegnung und Gespräch sollten hierzu als Mittel und Weg dienen, nicht Verbote und Diskriminierungen.
8. FIDS möchte vor allerlei Opportunisten warnen, welche versuchen sich als Experten auszuweisen, um aus der Empfehlung des Erziehungsrates des Kantons St. Gallen politisches Kapital zu schlagen.
9. Die Föderation Islamischer Dachorganisationen der Schweiz (FIDS) fordert zusammen mit seiner Mitglied-Dachorganisation DIGO, den Vorsteher des Erziehungsdepartements St. Gallen auf, die Empfehlung des St. Galler Erziehungsrates nochmals zu überprüfen und zu revidieren.
10. Wir sind gerne bereit unsere konstruktiven Beiträge an Staat, Politik und Gesellschaft zu leisten und rufen die Zuständigen auf, hiervon Gebrauch zu machen. Präsident Dr. H. Maizar
Zitat von M.M.HanelEine klare, deutliche und begrüßenswerte Stellungnahme. Punkt 8 ist in seiner Schärfe, Aussage und möglichen Zielrichtungen allerdings bemerkenswert Hervorhebungen im Text von M.M. Hanel