----- Original Message ----- From: Daniela Schwegler To: info@vioz.ch Sent: Tuesday, January 05, 2010 5:30 PM Subject: Folgen des Minarettverbots
Sehr geehrter Herr Taner Hatipoglu - Sehr geehrte Damen und Herren
"reformiert." berichtet in der nächsten Ausgabe über die Folgen des Minarettverbots und den zwei Vorschlägen zur Ergänzung der Bundesverfassung, die im Raum stehen: - Die EVP will das Christentum als Leitkultur in der Verfassung verankern - Die zwei Rechtsprofessoren Daniel Thürer und Jörg Paul Müller regen an, einen Toleranzartikel einzuführen.
Dazu hole ich von verschiedenen Seiten Meinungen ein. Gerne würde ich mich morgen Mittwoch telefonisch kurz mit Ihnen als Präsidenten der VIOZ dazu unterhalten. Ob Sie dazu Zeit finden? Darf ich Sie anrufen?
Das würde mich sehr freuen. Es grüsst Sie freundlich Daniela Schwegler -------------------------------------------- reformiert. Evangelisch-reformierte Zeitung für die deutsche und rätoromanische Schweiz
Zitat von M.M.Hanel Zum Toleranzartikel in der Verfassung teile ich folgende Meinung und sage - dieser Artikel ist NOCH überflüssiger, als das Minarettverbot an sich (welches wenigstens EINDEUTIG und KLAR, wenn auch diskriminierend ist).
Zwei renommierte schweizer Rechtsprofessoren, Jörg Paul Müller und Daniel Thürer, schlagen vor, den geltenden Minarett-Artikel in der Bundesverfassung durch einen "fortschrittlicheren" Toleranzartikel zu ersetzen.
Das ist zwar durchaus gut gemeint, aber er schießt am Ziel vorbei, ist völlig unpräzis und führt zu einem unübersehbaren Interpretationsspielraum. Der Artikel würde unsere Gerichte auf Jahre hinaus auf das Intensivste beschäftigen. Zudem kann er durchaus zur Einschränkung individueller Freiheiten des Einzelnen in der Öffentlichkeit missbraucht werden!
Hier im Wortlaut: «Die Religionsgemeinschaften nehmen in ihrer Darstellung im öffentlichen Raum, etwa bei Gebäuden, Aufrufen, Kleidervorschriften für ihre Mitglieder oder Symbolen aufeinander und auf das Empfinden und das Wohl der übrigen Bevölkerung Rücksicht.» «Sie vermeiden ein bedrängendes Auftreten und tragen zu einem von Toleranz getragenen Zusammenleben bei. Sie fügen sich in ihrem Wirken in die Anforderungen einer demokratischen Gesellschaft ein und respektieren die Menschenrechte aller.» http://comeros.blogspot.com/
Zur Leitkultur:
Erstens ruft dieser Begriff Assoziation mit der Verfolgung und Ermordung ungezählter Menschen im Dritten Reich in Erinnerung (siehe Paul Spiegel, Vors. Zentralrat der Juden Deutschland http://www.handelsblatt.com/archiv/spieg...-begriff;349747 ) und ist daher schon nicht geeignet auf Verfassungsebene eingeführt zu werden.
Zweitens ist Kultur doch etwas, das nicht nur der individuellen, persönlichen Herkunft, also der ureigenen menschlichen Identität anheimgestellt, sondern vielmehr der persönlichen freien Wahl anheimgegeben ist. Den Begriff Leitkultur einführen zu wollen - und erst recht auf Verfassungsebene, scheint also eher ein Rückschritt auf eine tribalistische Ebene zu sein und steht der unweigerlich und unaufhaltsam stattfindenden Entwicklung in Richtung einer menschlichen, individualisierten Weltgemeinschaft befremdlich und desintegrierend gegenüber.
Drittens ist das Christentum weder eine Kultur sui generis, noch ein von der Politik zu instrumentalisierender und zu vereinnahmender Begriff, sondern eine Religion, welche von Menschen mit ganz unterschiedlichem kulturellem Hintergrund gepflegt wird.
Viertens ist das viel mehr verbindliche und für alle Staatsbürger bindende und leitende Element, das auf allgemeinen Menschenrechten gründende schweizerische Staatsrecht.
mfG M. Muhammad Hanel
Zitat von reformiert.chFür die Evangelische Volkspartei ist klar: «Die Schweiz basiert auf christlichen Grundwerten», so EVP-Präsident Heiner Studer. «Wir sind kein Multikultiland.» Immer noch gehörten mehr als 80 Prozent der Bevölkerung einer christlichen Kirche an. Je mehr Muslime und andere Religionsgsangehörige jedoch zuwanderten, desto stärker werde das Bedürfnis, diese Grundwerte verfassungssrechtlich zu verankern . Sprich, Zugewanderte sollen sich nicht an der Scharia, sondern am hiesigen demokratischen Rechtsstaat orientieren und sich an die Bräuche hier anpassen wie: die Kinder in den Schwimmunterricht schicken, christliche Lieder mitsingen, den Frauen die gleichen Rechte eingestehen wie den Männern.
Eine andere Lösung schlagen die beiden Staatsrechtsprofessoren Daniel Thürer und Jörg Paul Müller vor. Sie wollen das Minarettverbot in der Verfassung durch einen Toleranzartikel ersetzen. Dabei greifen sie die Anliegen der Minarettverbotsbefürworter auf, indem sie postulieren, dass die Religionen ?ein bedrängendes Auftreten? vermeiden. Darüber hinaus fordern die Professoren aber gegenseitige Toleranz unter den Religionsgemeinschaften und die Akzeptanz der Menschenrechte durch alle. Also unter anderem ebenfalls die Gleichberechtigung von Frau und Mann. «Der Staat muss ein säkularer Raum sein», begründet Daniel Thürer, «in dem die Religionsgemeinschaften einander akzeptieren.» Den Toleranzartikel wollen die beiden Proessoren nicht selber vorantreiben. Sondern sie verstehen ihn als Vorschlag, der von anderen aufgegriffen werden kann ? als Anstoss an den Bundesrat oder in Form einer Volksinitiative.
Zum Beispiel durch den Rat der Religionen, die Dachorganisation der Christen, Juden und Muslime.Doch dort ist die Meinungsbildung noch im vollen Gang. Konkret äussern wollte sich Ratspräsident Thomas Wipf deshalb noch nicht zu den beiden Vorschlägen.
Und was sagen andere Religionsvertreter?
Taner Hatipoglu, Präsident der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ), präferiert den Toleranzartikel, könnte aber auch mit dem EVP-Vorschlag gut leben. «Für uns Muslime ist ganz klar, dass wir in einem christlich geprägten Land leben, dessen Werte wir akzeptieren. Käme der EVP-Vorschlag allerdings durch, müsste das Minarettverbot konsequenterweise gestrichen werden. Denn die EVP postuliert ja auch die freie Ausübung der Religion.» Rifa`at Lenzin vom jüdisch-christlich-muslimischen Zürcher Lehrhaus empfindet den EVP-Vorschlag hingegen als Affront für andere Religionen: ?Was soll das? Die Kirchentürm als christliches Machtsymbol reinstallieren?? Gleichwohl tue die Diskussion darüber, wie die Religionen zusammen leben wollen, Not. «Wir brauchen eine Auslegeordnung. Und das braucht Zeit. Hier sind alle Religionen gefordert.» Klar für den Toleranzartikel ist hingegen ihr jüdischer Lehrhauskollege Michel Bollag: «Wir müssen einen Weg des Miteinanders finden unter den Religionen» begründet er. Daniela Schwegler
? Ziel der Integration ist ?das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz? (AKZEPTANZ) (Art. 4 Abs. 1 AuG).
? Die Integration soll ?längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben? und "mitzuwirken" (Art. 4 Abs. 2 AuG).
?Integration Art. 114. 1 Kanton und Gemeinden fördern das Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in gegenseitiger Achtung , Toleranz & Akzeptanz sowie ihre Beteiligung am öffentlichen Leben. 2 Sie treffen Massnahmen zur Unterstützung der Integration der im Kanton wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer.?
§ 1. Ziel dieses Gesetzes ist ein gedeihliches und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben der Einheimischen und der Migrationsbevölkerung auf der Basis der schweizerischen Rechtsordnung und ihrer Grundwerte.
GRUNDWERTE: Welche? Sie sind zu definieren um Rechtssicherheit und nicht Sozialwillkür zu befördern.
Erläuterungen: Das Bundesrecht definiert die Ziele der Integration wie folgt: - ?Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz? [Art. 4 Abs. 1 AuG];
GEGENSEITIGER RESPEKT ? Achtung & Toleranz: Finde die neue Sprachregelung adäquater. Respekt und nicht unbedingt Toleranz ist Gebot der Zeit.
c. sich mit den hiesigen gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen auseinander setzt und diese respektiert,
Wenn HIER die Rede von respektiert ist (die Ausländer haben zu respektieren ? umso mehr sollte dies dann auch in der Verfassung Niederschlag finden.
§ 4. 1 Eine Migrantin oder ein Migrant gilt in der Regel als integriert, wenn sie oder er sich um ihre oder seine Eingliederung in den Arbeitsmarkt und um den Erwerb von Bildung bemüht.
Es kann ja wohl nicht die Aufgabe einer HAUSFRAU oder eines HAUSMANNES sein (welche im gegenseitigen Einverständnis ihrer jeweiligen Ehepartner ihre Aufgaben erfüllen) sich noch darüber hinaus in den Arbeitsmarkt einzugliedern, um als integriert zu gelten ? hier scheint sich ein bestimmte Absicht zu offenbaren, welche hinter dieser Initiative steckt. Entweder nicht durchdacht und/oder auf Ausbeutung bedacht.
Dies erfordert, gesetzlich festzulegen, unter welchen Voraussetzungen eine Migrantin oder ein Migrant als (gut) integriert zu betrachten ist.
Im Gesetzesentwurf ist NUR die Rede von "integriert" oder eben nicht. Abstufungen werden nicht berücksichtigt und es braucht solche auch nicht, wenn eben ein rechtlich relevantes MINDESTMASS definiert ist.