Sie glauben dieser Titel wäre übertrieben? Dann lesen Sie mal weiter.
Da schreibt Prof. GIORDANO einen rein akademischen Artikel (lesen Sie ihn hier im Original auf Seite 77 den Tangram-Artikel: http://www.ekr.admin.ch/shop/00008/00068/index.html?lang=de ) der weder in Inhalt noch Diktion überzogen ist, noch etwas fordert, sondern höchstens den Diskurs über eine ganz normale sozialpolitische Frage eröffnet und fördert.
Die NZZ titelt reisserisch (siehe obigen Beitrag), zitiert verkürzt und tendenziell, verweigert jegliche Klarstellung und schon übernimmt der nächste Treiber, der TAZ die Hatz und titelt:
Rassismuskommission hat Ärger mit eigenem Muslim-Vertreter
und kommentiert noch tendenziöser.
Doch halt - bevor hier unterstellt werde, unbelegbare Äusserungen zu tätigen, wollen wir doch den Artikel unter die Lupe nehmen, besonders Fatih DURSUNS Äusserungen und die entsprechenden publizierten, pointierten Reaktionen bestimmter anderer zu treibenden, hetzigen (sprachlicher Hinweis für weniger Kundige österreichischen Sprachgebrauchs: umgangssprachliches Idiom) Meinungsmachern stilisierter Darsteller.
DURSUN wird zitiert:
Zitat«Es geht im Kern darum, den kulturellen und religiösen Eigenheiten der Minderheiten Rechnung zu tragen.» Falls denn für die Schweiz der Rechtspluralismus kein Modell sein dürfe, so müsste doch wenigstens «das Schweizer Rechtssystem flexibel genug gestaltet werden, um die kulturelle und religiöse Vielfalt und daraus entstandene unterschiedliche Ansprüche anzuerkennen». Konkret nennt Dursun die Möglichkeit zur Schwimmdispens für muslimische Schülerinnen und Schüler." (Auszug aus dem TAZ)
Was denn nun ist an dieser Äusserung verwerflich, wenn man sie ein wenig weiterdenkt? «flexibel gestaltet werden müsse, um die kulturelle und religiöse Vielfalt als Realität anzuerkennen und möglichst adäqat zu berücksichtigen » - um eben der gelebten REALITÄT gerecht zu werden und dadurch ECHTE Integrationsarbeit zu betreiben und die ECHTE Bildung von subkultureller Parallelgesellschaft möglichst zu verhindern! (Sehen Sie auch dazu unten den O-Ton von Prof. GIORDANO.)
Und gleich gehts los, die lustige Hetz - oder Hatz?
TAZ schreibt:
ZitatUnter gemässigten Musliminnen und Frauenrechtlerinnen sorgen aber schon allein diese schriftlichen Ausführungen für Unmut. Rosmarie Zapfl, Präsidentin Schweizerischen Frauendachverbandes Alliance F, hält es für «bemerkenswert, dass in der Kommission gegen Rassismus ein Mann sitzt, für den allem Anschein nach nicht alle Menschen gleich sind».
Was soll dieser Quatsch, hier subtil zu sugggeriern DURSUN wäre im Gegensatz zu den später zu zitierenden "gemässigten" Musliminnen ein "radikaler, "böser" Muslim" (ist doch "gemässigt "gut, und das Gegenteil eben "schlecht").
Wie kommt diese Frau dazu zu sagen, (und TAZ dazu, solche Unterstellungen zu befördern) dass DURSUN behaupte oder mit seinen Worten zum Ausdruck brächte, es wären NICHT alle Menschen gleich? Abgesehen davon, dass Ausländer, Kinder, Minderjährige, Diplomaten, Behinderte, Betrunkene, Politiker, Kranke, etc. - ja selbst Frauen eben NICHT "völlig gleich" (und ganz zu RECHT, oder?) vor dem "Schweizer (oder anderem nationalen) Gesetz" sind.
Denn zweifelsohne kann sich diese "sch(l)üssige Interpretation" nicht auf die Anwendung unterschiedlichen Rechts beziehen (denn sonst wären ja Schweizer und Deutsche auch nicht gleich, nur weil sie unterschiedliche Mehrwertssteuersätze zu bezahlen haben - oder jegliche Nationalstaatlichkeit letztlich global praktizierter Rassismus)?
Als Frauenrechtlerin kann sie sich doch nur auf den "Schwimmdispens" beziehen, der in WIRKLICHKEIT nur marginal von Muslimen beantragt wird - sozialpolitisch also überhaupt nicht relevant ist! Im Übrigen wird diese Richtung vom TAZ und der nächsten "liberalen Muslima" bestätigt.
Aber halt - LIEST denn keiner mehr was DURSUN geschrieben hat? Er sprach von DISPENS für muslimische Schülerinnen UND Schüler." Es kann KEINE REDE von Diskriminierung von Rassen oder Geschlechtern sein. DOCH SUGGERIERT wird solches. Wie nennt man das? Perfide?
Aber weiter im TAZ Text:
ZitatDie aus dem Jemen stammende Politologin Elham Manea kritisiert Dursuns Frauenbild: «Allein die Forderung nach einem Schwimmdispens für Mädchen ist eine grobe Diskriminierung. Und wie stark kämen die Frauen erst unter die Räder, wenn für sie nicht mehr der Schweizer Rechtsstaat gelten sollte, sondern die patriarchale Werteordnung konservativer Muslime.»
Na, da haben wir es ja - um weiter das Bild des konservativen, fundamentalistisch, rassistisch, diskriminierenden DURSUN an die Wand zu malen, werden seine Worte gekürzt und eine EINSEITIGE Diskriminierung daraus gemacht. Dem nun ohnehin schon emotionalisierten Leser wird diese unzulässige Amputation gar nicht mehr auffallen - und unserer "gemässigten"Politologin recht geben. Eines muss man sagen: ihr Geschäft versteht sie, die Manea -
Weiter im TAZ Text:
ZitatSaïda Keller-Messahli, Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam, liest Dursuns E-Mail wie folgt: «Die schweizerische Verfassung ist für euch Christen schon in Ordnung, uns genügt sie aber nicht, weil sie zu tolerant ist.» «Für mich steht ausser Frage, dass er sich unter Gleichgesinnten schärfer ausdrücken würde.»
Hier offenbart die gute Frau ihre fortgeschrittenen Interpretationstalente und übt sich in - wie nennt man das? "Unterstellung" vielleicht? Kennt die Dame Fatih DURSUN? Hat sie jemals mit ihm gesprochen? Aber sie ist ja "fortschrittlich" und "liberal" und wir sind das auch - und daher hat sie bestimmt recht - denn sie ist ja eine Fachperson ...
Jetzt kommen wir zum Liebkind der öffentlichen Meinungsmacher:
Zitat«Verzichtet eine Frau auf das Kopftuch, wäre dies eine Sünde, für die sie sich vor Allah rechtfertigen müsste.»
so wird DURSUN zitiert.
Man stelle sich vor: DURSUN sagt nicht, sie muss sich vor dem RICHTER, dem VATER, dem BRUDER, der GESELLSCHAFT verantworten - sondern er sagt "VOR GOTT" (im Jenseits). Damit spricht er doch gerade die INDIVIDUELLE VERANTWORTUNG jedes menschlichen Wesens (sei es Frau oder Mann) an.
Und darf man das Wort Sünde oder Verantwortung vor Gott nicht mehr gebrauchen? Sind wir schon soweit? Darf man seine religiösen Überzeugungen nicht mehr äussern und im gesetzlich vorgegebenen Rahmen auch leben? Also Leute - "Gohts no?" Sünde: "das was von Gott trennt" - "eine Ungerechtigkeit gegen das Selbst" - "bewusst Schaden anrichten".
In dem Sinne, IST diese angewandte Medientaktik und die Äusserungen der hier zitierten SÜNDE! Denn hier wird mit plausibel dargestellten Unterstellungen nicht nur der Person DURSUN Schaden zugefügt, sondern der gesamten muslimischen Gemeinschaft. Doch - meine Lieben - "kein Schaden ohne Nutzen". Daher bleibt standhaft im Unglück und Missgeschick".
Und vielleicht sollte man sich daran erinnern, dass man (noch?) in der Schweiz sagen darf, "ungeborenes Leben abzutreiben, ist SÜNDE" - auch wenn andere behaupten, dies wäre das individuelle Recht jeder schwangeren Frau - und trotzdem sind die Vertreter BEIDER Auffassungen in der Schweizer Gesellschaft INTEGRIERT! (Abgesehen davon, ist es das Recht jedes Individuums zu sündigen - sollte es sich allerdings gegen GELTENDES (weltliches) Recht vergehen, sind die Konsequenzen nicht erst im Jenseits, sondern schon im Diesseits zu akzeptieren)
TAZ
ZitatNach Ansicht von Elham Manea fördert eine Sonderbehandlung für Muslime die Bildung von Parallelgesellschaften und damit Ressentiments zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen. «Es ist absurd», sagt sie. «Mit Herrn Dursun sitzt offenbar jemand in der Kommission gegen den Rassismus, der den Rassismus fördert.»
Es ist eher absurd, dass solche haltlosen Anschuldigen ernst genommen werden.
Und dazu möchte ich noch abschließend sagen:
Wenn sich die Rassismus Kommission nicht kompromisslos HINTER Prof. GIORDANO (sich also NICHT von seinem Artikel distanziert) und F. DURSUN stellt - dann verdient sie ihren Namen nicht!
Die Beurteilung, lieber LESER - dieser Kampagne, die Absicht und die dahinter liegenden Ziele zu erkennen - ist nun Ihnen überlassen.
Sehen wir zum Schluss noch, was Prof. GIORDANO geschrieben hat und ob sein Artikel wirklich die Ursache für all den Unfrieden im Land sein kann - oder ob da nicht andere Ursachen plausibler sind.
ZitatRechtspluralismus: ein Instrument für den Multikulturalismus?
Der Rechtspluralismus ist in fast allen Gesellschaften mit ethnischer und kultureller Vielfalt eine Realität. Er wird zwar meistens offiziell nicht anerkannt, ja sogar ignoriert, verneint und bekämpft, weil er als Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wahrgenommen wird. Ein Beispiel neueren Datums ist die Polemik in Grossbritannien, die durch die Erklärung des Erzbischofs von Canterbury entfacht wurde. Er hatte die Idee ausgesprochen, Elemente des islamischen Rechts ins britische Gewohnheitsrecht zu integrieren. Der Rechtspluralismus stellt die tief verankerten Mythen der Rechtsdoktrin wie die Einheit der westlichen Rechtssysteme in Frage. Sein deklariertes Ziel ist die Anerkennung der kulturellen Vielfalt und der unterschiedlichen Ansprüche an das Recht. Der Rechtspluralismus ? der sich vor allem in Aspekten des Zivil- und Familienrechts sowie Finanz- und Wirtschaftsrechts aufdrängt ? möchte natürlich keine parallelen und autonomen Rechtsprechungen errichten. Es geht eher darum, in einigen Bereichen des gesetzten Rechts Mechanismen einzuführen, die den kulturellen Eigenheiten Rechnung tragen. Selbstverständlich muss die Hierarchie, auf welcher das Rechtssystem beruht, respektiert werden, um die Rechtsgültigkeit der Verfassung, die säkular sein muss, die Menschenrechte und die demokratischen Grundprinzipien zu garantieren. Hinzu kommt aber, dass die Individuen die freie Wahl haben sollten, zu entscheiden, welcher Rechtsprechung sie unterworfen werden möchten. Der Rechtspluralismus ist sicherlich kein Wundermittel. Aber er ist wohl die bessere Lösung, als die Augen vor den parallelen Rechtsprechungen zu verschliessen, die in den europäischen Ländern bereits existieren und ohne jegliche staatliche Kontrolle angewandt werden. Ein weiterer Vorteil des Rechtspluralismus wäre, dass die europäische Rechtsetzung dadurch weniger dogmatisch würde, was längerfristig der Integration dienen würde.Christian Giordano ist ordentlicher Professor der Sozialanthropologie an der Universität Freiburg i.ü. christian.giordano@unifr.ch
Abgesehen dass das Fernsehen und andere Medien Fatih DURSUN selbst am Arbeitsplatz belästigen, sind natürlich auch findige Journalisten ganz interessiert, DURSUNs Meinung (nocheinmal) zu hören und stellen Fragen (siehe unten). Da Fatih DURSUN z.Zt. andere Sorgen hat, sich mit solch findigen Fragern auseinanderzusetzen, werde mal ich diese Fragen beantworten - und zwar in dem Sinn, wie ich Fatih Dursun verstanden habe, dass er seine Äusserungen auch gemeint hat.
Für Fatih Dursun Artikel von Christian Giordano in Tangram
1) Wenn ich gut verstanden habe, Sind Sie mit Hernn Professor Christian Giordano einverstanden wenn er befürwortet Sonderregelungen für Muslime und fordet die teilweise Einführung der Scharia für Schweizer Muslime. Ist das Exact?
Zitat von Hanel Richtig ist, dass Herr DURSUN, soweit ich ihn verstanden habe, mit Christian GIORDANO einverstanden bin, die grundsätzliche Diskussion, um die Einführung besonderer gesetzlicher Regelungen für Muslime anzuregen, die dazu führen können, den Muslimen ihren Alltag einfacher bewältigen zu lassen und eine echte, wahrhafte Integration der Muslime als anerkannt gleichberechtigte Staatsbürger zu befördern vermögen. FÖRDERN statt FORDERN ist die Devise. Wenn Herr GIORDANO als Nichtmuslim tatsächlich die tlw. Einführung der Schariah in der Form gefordert haben sollte (hat er das? siehe seinen Artikel oben), die diesen, von den Medien inszenierten und geförderten Aufruhr im Land rechtfertigen würde, so FORDERTE Herr Dursun als Muslim dies nie!
2) Warum sollten Schweizer Muslime Sonderregelungen haben? Mit welcher Grenze (limites)? Können Sie konkrete Beispiele geben?
Zitat von Hanel Die Schweizer Muslime haben wohl auch, so interpretiere ich Herrn Dursuns Auffassung, das gleiche Recht auf Sonderregelungen, wie jede andere, nach entsprechenden Kriterien (z.B. nach religiöser Zugehörigkeit) definierte Bevölkerungsgruppe (ev. im Rahmen von Minderheitenregelungen).
Die Grenze bestimmt selbstverständlich die Schweizerische Bundesverfassung - Gott sei Dank!
Natürlich, z.B. das Recht auf Ausgang für Soldaten zum Zweck des Freitagsgebetes, welches ihnen vom religiösen Standpunkt aus vorgeschrieben ist. Dafür wären diese wieder bereit für ihre christliche Kollegen Dienste an christlichen Feiertagen zu übernehmen. Oder z.B. auch - wie dies ja tlw. für unsere jüdischen Mitbürger ermöglicht wurde, religiös unbedenkliche Verköstigung (koscher/halal) in und aus der Schweiz beim Bundesheer zu bekommen.
3) Geht es nicht gegen die Integration Prinzip?
Zitat von HanelAber nein, ganz und gar nicht - im Gegenteil, wenn - vom Schweizerischen grundlegenden Staatsrechtsverständnis nichts entgegensteht, sind solche Erleichterungen und Berücksichtigungen der Integration doch förderlich und verhindern das Entstehen von subkulturellen, stigmatisierten, kriminalisierten Parallelgesellschaften.
Im Übrigen empfehle ich keinerlei Genehmigung für Veröffentlichungen zu erteilen, außer nach schriftlicher Garantie, dass:
in deutschem Wortlaut und ungekürzt veröffentlicht wird erst nach erneuter Vorlage des gesamten Artikels in deutscher Übersetzung anschließender schriftlicher Freigabe zur Veröffentlichung
Besten Dank für die Anfrage. Beiliegend finden Sie meine persönliche Stellungnahme. Bitte bedenken Sie, dass dies keine Stellungnahme der EKR ist, auch wenn ich EKR-Mitglied bin. Für offizielle EKR-Stellungnahme ist das Präsidium befugt.
Können Sie mir bei Publikation den Artikel zustellen? Besten Dank.
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Freundliche Grüsse Fatih Dursun
Rechtspluralismus ist etwas, was die islamische Rechtssprechung kennt. Die religiösen Minderheiten in einem "islamischen" Staat dürfen nach ihrer eigenen religiösen Rechtsprechung gerichtet werden. Es geht im Kern darum, den kulturellen und religiösen Eigenheiten der Minderheiten Rechnung zu tragen.
Falls für die Schweiz der Rechtspluralismus kein Modell sein darf, so müsste das Schweizer Rechtssystem flexible genug gestaltet werden, um die kulturelle und religiöse Vielfalt und davon entstandene gewisse unterschiedliche Ansprüche anzuerkennen. Die hohen Werte der Schweizer Verfassung und Gesetzgebung wie die Säkularität, Menschenrechte, die demokratischen Grundprinzipien usw. würden dadurch aufrechterhalten bzw. gestärkt und religiös bedingten Bedürfnisse der Minderheiten auch abgedeckt.
Zwei Themen neueren Datums können hier aufgeführt werden: - Die Muslime sollen Moscheen mit/ohne Minarette bauen dürfen - Die SchülerInnen sollen vom Schwimmunterricht sich dispensieren lassen dürfen. Diese beiden Ansprüche widerlaufen den hohen Werten der christlichen Schweizerischen Gesellschaft nicht! Dies bedeutet schliesslich, den Musliminnen und Muslimen die Möglichkeit zu geben, nach ihrer Religion zu leben, ohne auf die hohen Werte der Gesellschaft zu verzichten.