Am 28. November 2010 wird über die Eidgenössische Volksinitiative, die seitens der Schweizerischen Volkspartei lanciert wurde, für die Ausschaffung krimineller Ausländer abgestimmt. Dabei handelt es sich um die Ausschaffung von Ausländern, die gemäss dem Wortlaut der Gesetzesvorlage?.. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben..?
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Aufzählung der Delikte um eine abschliessende Liste handelt und ein Differenzierungsgebot zwischen Ausländern und Schweizern bezüglich der Rechtsgleichheit gefordert wird, behaupte ich, dass die Initiative lückenhaft, willkürlich, nicht stringent und vor allem äusserst diskriminierend ist. Des Weiteren behaupte ich, dass die Initiative gegen die Prinzipien der Schweizerischen Bundesverfassung verstösst.
Die Gesetzesvorlage ist lückenhaft. Diese Feststellung lässt sich aus der Tatsache deduzieren, dass wichtige Delikte wie fahrlässige Tötung, Totschlag, schwere Körperverletzung und Wirtschaftsdelikte fehlen. Auch scheint der Text der Initiative zufällig also willkürlich zu sein oder kann jemand etwa die Frage beantworten, weshalb Mord und Sozialhilfebetrug gleich behandelt werden?!
Gemäss dem Wortlaut der Initiative wird eine Relativierung der Rechtsgleichheit, Art.8 BV, gefordert. Nun stellt sich die Frage, ob eine solche Forderung in concreto nichts Weiteres ist als eine Diskriminierung. Tatsächlich ist rechtliche Differenzierung immer dann erlaubt, wenn es dafür sachliche und vernünftige Gründe gibt. Jedoch verbietet Art.8 Abs.2 BV ausländische Staatsangehörige wegen ihrer Herkunft anders zu behandeln als Schweizer Bürger. Die Gesetzesvorlage verletzt also den Schutzbereich der Rechtsgleichheit. Das Verwehren oder Verletzen eines Grundrechts verstösst konsequent gegen die Prinzipien des Schweizerischen Rechtssystems, da das Sicherstellen verfassungsmässig geschützter Grundrechte zu den wichtigsten rechtsstaatlichen Elementen der Eidgenossenschaft gehören. Ferner impliziert die Verletzung des Schutzbereichs der Rechtsgleichheit das Nichteinhalten der Europäischen Menschenrechtskonvention, in welchem das Diskriminierungsverbot ebenfalls zu finden ist. Der Verstoss gegen die EMRK bedeutet eine weitere Verletzung der tragenden Grundwerte der Bundesverfassung. Seitens der Initiativbefürworter scheint diese Tatsache nicht problematisch zu sein, da die EMRK nicht zwingendes Völkerrecht ist. Dieses umfasst nämlich nur die Bereiche Folter, Todesstrafe, Menschenhandel und Genozid. Das ius dispositivum, also Rechte, von deren Inhalt vertraglich abgewichen werden darf, sollen gemäss den Initiativbefürwortern absolut also ohne jegliche Einschränkung dem Volkswillen unterworfen werden. Direkte Demokratie sei Grund genug, um dem Volk eine derart bedeutende Rolle einzuräumen. Ist es aber an dieser Stelle nicht sinnvoll, sich zu überlegen, wo die Grenzen der Demokratie beginnt um ein Aufkeimen der Tyrannei zu verhindern?
Ferner behaupten die Befürworter der Initiative, dass die Ausschaffung krimineller Ausländer für die Sicherheit der Schweiz unabdingbar sei. Jedoch hat die Schweiz gemäss den Statistiken einen der höchsten Ausländeranteile der Welt, aber nicht annähernd so viele Probleme mit Ausländern wie andere Länder. Falls die SVP tatsächlich um die Sicherheit der Schweiz bangt, könnte man die Frage aufwerfen, weshalb sie beispielsweise keine Initiative lancieren, welche das Einführen eines Integrationsartikels in die Bundesverfassung fordert. Durch Verankerung der Integration in der Bundesverfassung wären Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, die Integration tatsächlich zu fördern und dazu Mittel zur Verfügung zu stellen. Eine solche Initiative wäre verhältnismässig und nicht gegen ratifizierte Verträge verstossend. Alles in allem würde es sich um eine sozialadäquatere, freundlichere und nützlichere Initiative handeln.
Schliesslich ist noch anzufügen, dass die Initiative die Prinzipien des Strafrechts missachtet. Das Schweizerische Strafgesetzbuch folgt nicht der Idee ?Auge um Auge, Zahn um Zahn?, sondern folgt dem Konzept der Prävention. Das Strafrecht wendet also das ultima-ratio-Prinzip an, was bedeutet, dass Strafbestimmungen nur erlassen werden, soweit dies für das ungestörte Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft unerlässlich zu sein scheint.
Die aufgeführten Argumente sprechen gegen die Initiative und bekräftigen meine aufgestellte These, jedoch präzisiere ich sie folgendermassen: Die Ausschaffungsinitiative ist lückenhaft, willkürlich und diskriminierend. Die Initiative ist aber auch unkonventionell, da sie gegen die Prinzipien der Bundesverfassung und des Strafrechts verstösst.
Weshalb befürwortet Israel die Diktatur in Ägypten? Argumentation von Anonym
Die Staatsform Israels ist die repräsentative Demokratie. Israel bekennt sich pro consecutio zu demokratischen Prinzipien, wie zum Beispiel Wertetoleranz, Mässigung, Meinungsäusserungsfreiheit, Medienfreiheit, allgemeines, freies, geheimes Wahlrecht und Schutz der Menschenrechte. Die israelische Regierung müsste aufgrund dieser Prinzipen, aber auch aufgrund der Tatsache, dass Menschenrechte, ein kategorischer Imperativ des Demokratiekonzepts par excellence, in einem diktatorischen Regime nicht gewährleistet sind, die Herrschaft Mubaraks konsequent ablehnen. Hingegen lässt sich eine kontradiktorische Haltung präsentieren. Weshalb? Diese Frage werde ich anhand folgender These beantworten: Falls in Ägypten eine demokratische Epoche eingeleitet werden sollte, dann wäre nicht Husni Mubarak, sondern Israel der grösste Verlierer.
Die grösste Sorge Israels gilt dem Friedensabkommen mit Ägypten. Zwischen 1948 und1973 führten Israel und Ägypten vier Kriege. Schliesslich ratifizierten 1979 der israelische Ministerpräsident Menachem Begin und der damalige ägyptische Präsident Anwar as-Sadat einen Friedensabkommen. Hierbei ging es nicht darum im Bereich des Tourismussektors zusammenzuarbeiten, gemeinsame militärische Übungen abzuhalten oder kulturelle Beziehungen zu pflegen. Im unterzeichneten Abkommen einigte sich die ägyptische und israelische Seite auf einen diplomatischen und stabilen Frieden. Die schmerzlichste Folge dieser Abmachung zeigte sich in der Isolierung des Gazastreifens aufgrund der Schliessung des ägyptischen Grenzübergangs. Falls eine demokratische Regierung Mubaraks diktatorisches Regime ersetzen könnte, müsste sie die Isolierung des Gazastreifens ohne Weiteres aufheben. Denn einerseits ist der kategorische Imperativ respektive die conditio necessiva der Demokratie die Gewährleistung und Garantie der Menschenrechte und anderseits wird das Friedensabkommen aus dem Jahr 1979 ausschliesslich von Mubarak unterstützt. Das ägyptische Volk hingegen lehnt das Abkommen ab. Deswegen wird sich eine neue Regierung in Kairo vom Friedensvertrag distanzieren.
Trotz Demokratie in Israel werden Menschenrechte nicht respektiert. Diese Behauptung lässt sich mit der Tatsache belegen, dass der Gazastreifen seit 2007 von der Aussenwelt abgeschnitten ist. Etwa 1,5 Millionen Menschen sind in einer am dichtesten bevölkerten Region der Welt gefangen. Seit der Isolierung des Gazastreifens ist die Nahrungsmittel- und Wasser-, aber auch medikamentöse Versorgung unzureichend, die Realwirtschaft liegt darnieder und die Infrastruktur kann aufgrund fehlender Mittel, da kein Gütereinfuhr aus Ägypten möglich ist, nicht wiederhergestellt werden. Im Falle einer Auflösung des Friedensabkommens wären die Palästinenser mit Hilfsgütern versorgt, Wiederaufbau dank Baumaterial wäre möglich und Realwirtschaft könnte das Geschäft mit Schmuggelware ablösen. Unter diesen Bedingungen wäre eine Zweistaatenlösung denkbar, was eventuell nicht im Interesse Israels liegt. Denn in einem solchen Fall müsste Israel den Siedlungsbau in jenen Gebieten einstellen, deren rechtlicher Status nicht im Waffenstillstandsabkommen von 1949 geregelt wurde.
Abschliessend, zusammenfassend und präzisierend kann meine eingangs aufgeworfene Frage, weshalb Israel Mubaraks Diktatur unterstütze wie folgt beantwortet werden: Israel unterstützt das Mubarak-Regime, weil ein Machtwechsel höchstwahrscheinlich die Kündigung des Friedensabkommens von 1979 bedeuten würde. Pro consecutio wäre Ägypten eine optimale Rückendeckung für die Palästinenser im Gazastreifen, so dass über eine Zweistaatenlösung diskutiert werden könnte. Ein solcher Lösungsansatz würde aber auch von Israel die Einstellung des illegalen Siedlungsbaus fordern, denn ansonsten wäre eine klare Grenzziehung zwischen Israel und Palästina a priori nicht möglich. Der Verlust illegaler Gebiete würde für die Israeli eine Machteinbusse bedeuten. Pro consecutio bleibt Israel nichts Weiteres übrig, als sich an Mubaraks Diktatur festzuklammern.