Möge Allah taala uns rechtleiten und alle unsere Worte und Handlungen in Seinen Dienst stellen lassen!
Seit der Abstimmung über die ?Minarettinitiative? ist die Diskussion über die schweizerische direkte Demokratie in aller Munde. Über ihre Vor ? und Nachteile, das heisst, auch über mögliche Konflikte zwischen der Volkssouveränität einerseits und den Menschenrechten andererseits. Ist die Mehrheit wirklich imstande, allen Menschen ihre Rechte zuzugestehen unter Einhaltung der Menschenrechtskonventionen? Oder kann eine Gemeinschaft von Stimmbürgern leicht zu einer ?Meute?, werden die die Rechte von Minderheiten mit Füssen tritt? DARF sie dies womöglich gar? Schliesslich heisst Demokratie ?Herrschaft des Volks?? Wie ist dies zu verstehen? Wer gehört überhaupt dazu, zum ?Volk?, zum stimmberechtigten und wer ist als fremd und/oder zum Mitbestimmen ungeeignet auszugrenzen? Schon in der Wiege der europäischen Demokratie (im Griechenland des 5. Jahrhunderts v. Chr.), wurden ihre Inhalte und Konditionen heftig und kontrovers diskutiert. Wer soll in demokratische Entscheidungs ? und Regierungsprozesse mit einbezogen werden und wie soll der Mensch überhaupt befähigt werden, ausgereifter und kompetenter Regent und Sachwalter zu sein? Immer wieder beschäftigte der Konflikt zwischen menschlicher Schwäche, Gier, Bequemlichkeit, Skrupellosigkeit und Verantwortungslosigkeit einerseits sowie der Notwendigkeit eines Miteinanders und dem Streben nach dem Guten und dem Glück, gelebt in und gewidmet der (notwendigen!) Menschengemeinschaft andererseits die Gemüter grosser Denker. Viel ist dazu gedacht, geschrieben, experimentiert und aus Erfahrungen gelernt worden.
Dass die Freiheit des einen dort aufhört, wo die des anderen beginnt, ist ein vielzitiertes Wort. Aber wie dies dann konkret jeweils zu handhaben ist - ein nicht immer leichtes Unterfangen! Manche Denker der Neuzeit haben angenommen, dass sich die Grenzen zwischen den Menschen quasi auf natürliche Art regulieren, dass Besitz und Eigentum von selbst zu moralischem Handeln verpflichtet, und so quasi ?automatisch? regulierend wirkt. Andere (früherer Zeiten) gingen eher davon aus, dass der Staat (in welcher Form auch immer) vorwiegend die Rechte und die Freiheit der Menschen zu schützen beauftragt ist und eine Funktion des Wachens über die Bürger in allen Belangen des Lebens übernehmen soll. Manche neoliberalen Denker stellen sich vor, dass der Mensch von Natur aus frei sei in seinem Handeln sowie in seinem Umgang mit Besitz und Gütern, staatliche Institution und Besteuerung gar nicht notwendig seien. ?Der ?Freiheitsanspruch der Individuen findet seine Begrenzung notwendig im Prinzip der gleichen Freiheit aller Individuen? (J. Habermaas). Allerdings werde diese Freiheit erst erlangt, wenn man sich auch politisch aktiv einbringt.
Die meisten der Vordenker der Demokratie oder ihr ähnlicher Staatsformen waren (primär) Philosophen, die sich also auch mit der moralisch ? ethischen Seite des Menschen und seiner Rolle in der Gemeinschaft oder im Universum überhaupt auseinandersetzten. Die Frage war/ist also auch: wie muss die (innere) HALTUNG eines Menschen sein, der sein Leben für sich sowie für die Gemeinschaft zu optimalen Bedingungen gestalten soll. Ist eine solche intakte Gemeinschaft überhaupt dauerhaft möglich oder unterliegt die Menschheit unweigerlich dem Kreislauf von Erstarken, Aufblühen und Vergehen, als Einzelner und im physischen Bereich sowie als Gruppe und ausgehend von einer unsichtbaren geistigen Gesetzmässigkeit? Der arabische Geschichtsschreiber und tiefgründige Beobachter Ibn Khaldun hat solche Gesetzmässigkeiten prägnant und auf solche Weise beschrieben. Auch Aristoteles und andere beschreiben signifikante Zyklen in der Entwicklung menschlicher Zusammenschlüsse (Staaten und ihrer Formen) und beobachten ähnliche Vorgänge.
Für uns Menschen des 21. Jahrhunderts die wir uns der ökologischen und ökonomischen Katastrophe nähern, die wir auch nicht behaupten können, dem Ideal des glücklichen Menschen und der ausgewogen funktionierenden Gesellschaft näher gekommen zu sein als dies vor 2500 Jahren der Fall war, stellt sich nun unter anderem und vielleicht vor allem andern die Herausforderung, unsere derzeitige menschliche Haltung und Einstellung sowie unsere Handlungsweise genauer unter die Lupe zu nehmen. Es gilt wohl, noch BEVOR man mit dem Ausgrenzen von ?Sündenböcken? beginnt, alles nur Denkbare zu hinterfragen um unseren ?Standpunkt in der Welt?, unsere Koordinaten sowohl geschichtlich gesehen als auch im Kontext der (zeitlosen) Schöpfung betrachtet, beleuchten zu können. Sind wir in der Lage, zu bestimmen, was recht und was unrecht ist? Ist unsere individualistisch ausgerichtete Entscheidungsfreiheit gesund für uns selbst und andere Mitbürger? Gibt es die Möglichkeit einer Entwicklung und Erziehung unserer Selbst wie unserer Kinder hin in eine Richtung, die uns zu weisen, klug handelnden Menschen macht, die uns lehrt und auch anwenden lässt, was nützt und nicht etwa schadet? Oder findet im Gegenteil eine Beeinflussung und Steuerung der Massen in eine Richtung statt, die schadet, unempfindlich macht für hehre menschliche Ziele, uns mehr ?verdummt? als bereichert, trotz der grossen Informationsflut, der der moderne Mensch ausgesetzt ist und der wir uns weitgehend unreflektiert überlassen? Leben und entscheiden wir WIRKLICH aus uns selbst und unseren eigenen (gut hinterfragten) Überlegungen heraus oder werden viele von uns nicht immer mehr zu Spielbällen von Mächten, die vielleicht wenig Gutes für uns im Sinn haben ? ganz einfach, weil es zu ?anstrengend? ist, für sich das Richtige aus dem Meer der Möglichkeiten heraus zu dividieren? Und sind wir so nicht auch in Gefahr, anderen Menschen (- gruppen) nicht mehr gerecht zu werden?
Im Baghdad der Abbasidenkhalifen kam das Amt der Hisba auf. Der Muhtasib war Wächter über öffentliche Moral und Vergehen im Gemeinschaftsleben. (Inklusive Sauberkeit, Bauordnung, Marktordnung.) Dieses Amt hat sich über Jahrhunderte gehalten und wurde mit der Zeit (im 11. Jahrhundert von Imam Al Ghazali genau definiert) zur ?Pflicht jedes Gläubigen?. Der Amr bil Maruf und Nahi ala al Munkari (Gebieten des Erwünschten, Anerkannten und Einhalt gebieten dem Unerwünschten) war vorrangiges Prinzip in den muslimischen Gemeinden und war JEDEM (gläubigen)Mitglied auszuüben anbefohlen, ?Mann oder Frau, Freier oder Sklave, Aufrechter oder Sünder?. Eine grosse Verantwortung für jeden Einzelnen! Wohl wäre es in einer pluralistischen Gesellschaft schwer vorstellbar, so eine Hisba zu errichten. Woran sollte sie sich ausrichten und wer würde sich ihr (freiwillig) unterordnen? Aber es ist interessant, sich diese Vorstellung zu vergegenwärtigen im Sinne einer möglichen Übernahme von umfassender Verantwortung.
Der zeitgenössische Philosoph Peter Sloterdijk, der letzthin ein Referat in Zürich gehalten hat, weist darauf hin, dass dem Menschen der Sinn für die ?Vertikalspannung? abhanden gekommen sei (Nietzsche). Wir hätten es auch verlernt, uns auf ein ?Müssen? einzulassen, was aber u.a. zu einem Mehr an (Selbst-)Erfahrung führen könnte. Die ? abrahamitische bis mittelalterliche Verankerung in Gott und dem Jenseits will Sloterdijk dem modernen Menschen hierzu nicht auferlegen. Seine Empfehlung für die heutige Zeit ist hingegen, für ?diese ökologisch- kosmopolitische Verkehrsgemeinschaft, die sich Menschheit nennt, einen gemeinsamen Modus Vivendi zu entwickeln?.
Als Muslime können wir die ?Vertikalachse? nicht aus dem Spiel lassen, auch nicht die Idee einer ?oberen Verankerung zu Gott? und der ?Brücke zum Jenseits?. Alle unsere Überlegungen zu gesellschaftlichen Belangen implizieren diese Dimension der ?vertikalen? Ausrichtung zu Gott! Auf jeden Fall aber wäre es für uns alle im Sinne Sloterdijks angesagt, sich soweit selbst zu ?trainieren?, dass man ?neben der Wahrnehmung eines Immer ? schon - am- Leben ? Seins zugleich spürt, dass am Leben sein immer auch bedeutet, etwas, was ganz zu einem selbst gehört, noch nicht erfahren zu haben?. Und: an der ?Entwicklung eines moralischen Kodex? zu arbeiten, der ?geeignet ist, eine planetarisch- effektive Lebensstruktur für die Menschheit zu sein.?
Wenn man im Rahmen einer solchen Lebenseinstellung und Arbeit an uns selbst an demokratischen Prozessen teilnimmt, dann kann die direkte Demokratie zum Segen werden!
Sind Islam und Demokratie vereinbar? ?Fiqh, im Lichter der Reflexion? (Autor: Medienteam Freitagsclub) .
Die Aufstände in den arabischen Ländern und die damit einhergehende Forderung nach Demokratie wirft die Frage auf, ob denn die Araber nach langer Zeit der Tyrannei überhaupt bereit für demokratische Strukturen und Prinzipien sind. Werden die Araber nun tatsächlich diktatorischen Systemen den Rücken zukehren und sich dem Geiste der Demokratie widmen? Eine solche Reflexion ist berechtigt, denn wenn man die Geschichtschreibung betrachtet, scheint es, als ob die arabische Kultur die Demokratie nicht kenne. Denn die Araber haben einerseits die Demokratie so gut wie gar nie erlebt und anderseits sind sie gegenüber demokratischen Strukturen negativ eingestellt. Letzteres rührt daher, weil die Einführung der Demokratie zum Teil mit der Kolonialisierung assoziiert wird. Nichtsdestotrotz fordern die maghrebinischen Revolutionäre Demokratie. Unter diesem Begriff verstehen sie das, was die diktatorischen Systeme verbieten, nämlich beispielsweise: Menschenwürde, Rechtsgleichheit, Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben. Nebst diesen Wünschen darf aber nicht in Vergessenheit geraten, dass Demokratie in einem Land nur dann eine gewisse Stabilität verzeichnen und auf positive Resonanz stossen kann, wenn sie in der betreffenden Kultur nicht als Fremdkörper existiert. Dementsprechend ist der punctum saliens, dass demokratische Prinzipien das Resultat eines organischen Wachstums sein müssen. Demokratische Denkweisen, Handlungen und Praktiken dürfen nicht contre coeur der betreffenden Kultur sein. Ein zentrales Element der arabischen Kultur ist der Islam. Um ein Beispiel zu nennen, kann hieran Saudi Arabien als Geburtsstätte des Islam angeführt werden oder die Verbreitung der arabischen Sprache mittels des Islam. Das Arabische entwickelte sich im 7./8. Jahrhundert von der Sprache der Theologie zu jener der Literatur, der Wissenschaft und Bildung und fand dadurch Eingang in die Kultur und Lebenswelt der Araber.
Auffällig an der Politik der arabischen Länder ist, dass die Regierungssysteme nicht auf demokratischen Prinzipien aufgebaut sind. Worin liegt aber der wahre Grund für die Ablehnung der Demokratie. Ist es eventuell die Kultur und damit auch die Religion, also der Islam, der demokratische Denkströmungen verbietet? E contrario stellt sich die Frage, ob der Islam optimalen Nährboden für Diktatur und Tyrannei bietet? Die Kompatibilität des Islam mit Demokratie wird im Folgenden anhand des Korans und der Sunna untersucht. Bei den Letzteren geht es um die Gesamtheit der zu befolgenden und wegweisenden Handlungen des Propheten Mohammed (saw). Diese Taten dienen als eine Art Richtlinie für das religiöse, aber auch für das profane Leben.
Das demokratische Grundprinzip lässt sich gemäss dem ?Schweizerischen Bundesstaatsrecht? wie folgt definieren: ?Demokratie und Volkssouveränität bedeuten, dass alle staatliche Macht auf dem Willen des Volkes gründet. Das Volk soll die wichtigsten staatlichen Entscheide treffen. Ausdruck des demokratischen Gedankens sind die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger im Staat. Die Mitwirkung kann sich auf die Wahl der höchsten Staatsorgane, insbesondere des Parlaments beschränken (reprä¬sentative Demokratie) oder auch die direkte Entscheidung über Sachfragen umfassen (direkte Demokratie)? *. In den islamisch geprägten Ländern herrschten noch bis vor kurzem diktatorische oder aristo¬kratische Staatsstrukturen. Als Beispiel dafür kann die Herrschaft von Ben Ali und seiner Familie, das Regime Mubaraks in Ägypten oder die absolute Monarchie in Saudi Arabien angeführt werden. Wenn man die politischen Strukturen der genannten Länder betrachtet und bedenkt, dass es sich dabei um islamische Länder handelt, ergibt sich die Frage, ob der Islam eventuell zu solchen Staatsformen ten¬diert. Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, wird im Folgenden eine Zeitreise zur Urgemeinde der Muslime gemacht und die damalige islamisch geprägte Politik unter der Lupe betrachtet: Das Ableben des Propheten Mohammed (saw) um das Jahr 632 in Medina markierte das Ende des Prophetentums. Denn in Sure 33, Vers 40 heisst es wie folgt: Muhammed (saw) war nie der Vater eines eurer Männer, sondern er ist ALLAHs Gesandter und der abschliessende aller Propheten(...).** Der Tod des Propheten stellte die damalige muslimische Gemeinde vor die Frage, wie denn nun das Gemeinwesen strukturiert und organisiert werden sollte. Wie sollte die Führung der Gemeinde gestaltet werden? Die damaligen Muslime waren sich einerseits einig darüber, dass die Wahl eines Oberhaupts unabdingbar sei und anderseits dass nicht alle Muslime als Elektoren fungieren dürfen. Nur jenen war die Teilnahme an einem Gremium zur Bestimmung eines Nachfolgers des Propheten Mohammed (saw) erlaubt, die ein enormes Wissen bezüglich des Islam besassen und vom Propheten, zu Lebzeiten, geschätzt wurden. Das Wahlgremium wählte aus der Mitte des Volkes Kandidaten für das Amt des Gemeindeoberhaupts. Derjenige Kandidat, der von der Mehrheit der Mitglieder des Gremiums angenommen wurde, kleidete das Amt des Gemeindeoberhaupts. Die Wahl musste aber auch vom Volk gutgeheissen werden. Dann wurde der Neugewählte offiziell zum neuen Statthalter gekrönt. Das islamische Wahlsystem baut demzufolge auf dem Fundament der Beratung und Beschlussfassung. Der Prophet Mohammed (saw) hatte vor seinem Tod bestimmt, dass Abu-bakr (radial-lahu?anh) der Vorbeter in der Moschee Medinas sein sollte. Das Amt des Vorbeters beinhaltete unter anderem die Gemeindeleitung und beinhaltet diesen Anspruch gemäss islamischer Staatstheorie noch heute. Aufgrund dessen hatte Abu-bakr (radial-lahu?anh) nach der Meinung des Wahlgremiums ein höheres Anrecht, Gemeindeoberhaupt zu werden als sein Konkurrent Ali (radial-lahu?anh). Nach der Wahl Abu-bakrs (radial-lahu?anh) soll, gemäss der Überlieferung der Quellen, Ali (radial-lahu?anh) den Gefolgschaftseid (Bai?ah) mehrere Wochen verweigert haben. Denn es habe einen Streit zwischen Abu-bakr (radial-lahu?anh) und der Prophetentochter Fatima (radial-lahu?anha), der Ehefrau Alis, gegeben:?Fatima (radial-lahu?anha) beanspruchte Erbrechte aus der Nachlassenschaft ihres Vaters, des Propheten(saw), doch Abu-bakr (radial-lahu?anh) verweigerte dies mit dem Beleg, er habe den Propheten (saw) sagen hören: ?Wir Propheten erben nicht und vererben nicht.? Da Fatima (radial-lahu?anha) diesen Hadith aber nicht kannte, akzeptierte sie diese Aussage nicht und verweigerte aus Zorn darüber den Eid. Ali (radial-lahu?anh) scheint den Eid ebenfalls aus Rücksicht zu Fatima (radial-lahu ?anha) zurückgehalten zu haben; als Bestätigung dieser Hypothese dient, dass Ali (radial-lahu?anh) unmittelbar nach dem Versterben Fatimas (radial-lahu?anha) dem Abu-bakr (radial-lahu?anh) als Kahlifah Bai?ah leistete.? *** Aus dieser kurzen, aber elementaren Erzählung lassen sich folgende Schlussfolgerungen gewinnen: Der Sure 33, Vers 40 ist zu entnehmen, dass das Prophetentum nun abgeschlossen ist. Daraus lässt sich deduzieren, dass mit dem Tod des Propheten Mohammed (saw) ein Zeitalter beendet war, in dem das Volk von einer Person geführt wurde, dessen Herrschaftslegitimation im Willen Gottes lag. Diese Sure verkündet damit, dass die Theokratie nach dem Tod des Propheten aus dem Leben der Menschen weichen soll. Die Macht, ein Volk zu regieren ist gemäss dem Koran ein rechtsstaatliches Gut. Die Herrschaft wird nur jenem übertragen, der aufgrund seines Wissens für dieses Amt würdig erscheint und sich in den Wahlen als den Geeignetsten aus-zeichnet. Ferner fordert die Sure 33, Vers 40 von den Herrschenden sich an das Prinzip der schura (das System der Beratung und Kontrolle) und bai?ah (den Gesellschaftsvertrag) zu halten. Die Befugnis zur Leitung eines Volkes kann weder von Gott erlangt werden noch gewinnt man die Herrschaft über ein Volk durch Erbschaft. Nebst den Wahlen sind es schriftlich statuierte Menschenrechte, welche zu den zentralen Elementen der Demokratie gehören. Der Wille des Volkes spielt in demokratischen Staatsstrukturen eine entscheidende Rolle, dennoch kennt auch die Demokratie Grenzen und Einschränkungen dieses Willens: die Menschenrechte. Denn wenn der Wille der breiten Masse sich nicht an ethischen und moralischen Grundwerten orientieren würde, wäre es gut möglich, da der Mensch ein Homo Oeconomicus ist, dass sich eine Gesellschaft durch egoistische Neigungen selbst schaden würde. Diesem entgegenzuwirken gibt es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In Bezug auf den Islam stellt sich die Frage, ob im Koran Rechte statuiert sind, welche der Natur der Menschenrechte gleichen. Die entsprechenden Normen finden wir tatsächlich im Koran. Dabei wird die Sure 5, Vers 32 als eine Art Rahmengesetzgebung betrachtet, um die Bewahrung der im Koran aufgeführten Menschenrechte a priori und ad infinitum sicherzustellen. Denn in der oben erwähnten Sure heisst es: ?Deshalb haben Wir den Kindern Israels verordnet, dass, wenn jemand einen Menschen tötet, ohne dass dieser einen Mord begangen hätte, oder ohne dass ein Unheil im Lande geschehen wäre, es so sein soll, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, es so sein soll, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten.? **** Diese göttliche Gesetzgebung drückt aus, wie ?ungeheuer das Verbrechen gegen das Menschenleben ist und demonstriert die Notwendigkeit der Verbrechensbekämpfung.? ***** Da es sich wie alle Suren im Koran um eine göttliche Bestimmung handelt, kanndiese weder von einem arabischen Staatsoberhaupt wie Ben Ali noch vom Willen des Volkes modifiziert werden. Die Menschenwürde steht jedem Menschen, gleichgültig, ob es sich um einen Muslim handelt oder nicht, um seiner selbst willen zu. Die Achtung vor der Persönlichkeit Anderer beinhaltet auch das Verbot des Spottes und des Sarkasmus. Nebst der zwischenmenschlichen Perspektive dieser Bestimmung, kann daraus auch eine persönliche Botschaft deduziert werden, nämlich: Jedem Menschen ist die Pflicht auferlegt, ?seine Würde anzuerkennen, zu wahren und auszudrücken.? Ferner heisst es: ?Wegen der Achtung menschlicher Würde wurde auch Verstümmelung im Kriege verboten, selbst wenn die Feinde dies mit den Gefallenen Muslimen tun würden.? ****** Unter den Begriffen Gleichheit und Gerechtigkeit im Islam ist auch das Sozialrecht, wie es in Art. 41 Ziff. 4 der Schweizerischen Bundesverfassung statuiert ist, zu subsumieren. Denn der Islam fordert Verteilung der Arbeiten, so dass jeder seinen Fähigkeiten entsprechenden Tätigkeiten nachgehen kann. Ferner gibt es ein Verbot ungleicher sozialer Lastenverteilung und ein Gebot, dass die Armut Fürsorge erfährt. Das Funktionieren der Gemeinschaft und das Zusammenleben gesellschaftlicher Diversifikationen wird auch in der Sure 3, Vers 104 betont: ?Unter euch soll eine Gemeinschaft sein, die sie zum Guten einlädt, zum Gebilligten aufruft und vom Missbilligten abrät. Diese sind die wirklich Erfolgreichen.? ******** Nebst der Menschenwürde, den sozialrechtlichen Gesetzen, der Gleichheit und somit Freiheit der Menschen wird in der folgenden Sure das rechtsstaatliche Grundprinzip, welches auch im Schweizerischen Strafgesetzbuch verankert ist, ?Nulla poena sine lege (Keine Strafe ohne Gesetz)? betont: ?(...) Peinigen werden Wir auch nie, bis Wir einen Gesandten entsandt haben.? ******* Der Koran kennt aber noch weitere Menschenrechte, die auf- grund des Platzmangels in dieser Abhandlung nicht erwähnt werden können. Hingegen kann diesbe¬züglich das Buch von Abu-r-Rida?Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul ?Die Menschenrechte im Islam? konsultiert werden.
Summa summarum, das Errichten totalitärer Staatsstrukturen oder diktatorischen Politsystemen ist eine Art Verfälschung der Sunna und des Korans. Denn die islamischen Prinzipien der Gerechtigkeit, der Ehrlichkeit und der menschlichen Solidarität schaffen Pflichten zur Wahrung und Achtung der Menschenwürde, wovon sich die Menschenrechte ableiten lassen. Proconsecutio ist der Islam mit demokratischen Grundprinzipien nicht nur kompatibel, sondern gilt als deren Quelle des Ursprungs par excellence . Denn vor 1400 Jahren wurden die Menschenrechte umfassend als Gesetz im Koran offenbart.
Das Willkürregime arabischer Diktatoren und Monarchen ist somit nicht auf den Islam zurückzuführen. Im Namen des Islam werden Selbstmordanschläge verübt, Völker unterdrückt und ihrer Freiheit beraubt. Töricht ist es aber diese Gräueltaten auf den Islam zurückzuführen, ja zu glauben, dass der Islam demokratischen Prinzipien zuwiderlaufe, zumal diese Annahmen nicht mit dem Koran oder der Sunna belegt werden können.
* Häfelin/Haller/Keller: Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 7. Auflage, 2008 ** Amir Zaidan, Die Islamologische Enzyklopädie, At?tafsiir, Sure 33:40, *** Amir Zaidan/Ahmad Reidegeld, Ausgewählte Kapitel islamischer Kulturgeschichte **** Abu?r?Rida?Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul, Die Menschenrechte im Islam, 7.Auflage, 2001 ***** Abu ?r? Rida? Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul, Die Menschenrechte im Islam, 7.Auflage, 2001 ****** Abu ?r? Rida? Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul, Die Menschenrechte im Islam, 7 .Auflage, 2001 ******* Amir Zaidan, Die Islamologische Enzyklopädie, At?tafsiir, Sure 3.104, 2009
Desöftern stellen sich Muslime die Frage: Ist Demokratie mit dem ISLAM vereinbar? Um etwas Rüstzeug zu liefern, diese Frage zu beantworten, habe ich mir erlaubt, Muhammad ASADs "Constitution Making" zu übersetzen.
Hier einige Ideen zu: http://www.islamheute.ch/ISLAM_POLITIK_G..._DEMOKRATIE.htm Anarchie (Herrschaft durch niemanden) Diktatur oder Monarchie (Herrschaft eines Einzelnen) Oligarchie (Herrschaft einer kleinen Gruppe) Demokratie (Herrschaft der Mehrheit) Republik (Herrschaft des Rechts)
Und KURZ GEFASST "ABSOLTUTE" DEMOKRATIE ist mit dem ISLAM UNVEREINBAR (absolut heißt "bedingungslos", "unabhängig") Absolute Demokratie bedeutet letztlich "keine Rechte für Minderheiten", "Demokratur", "Herrschaft des grenzenlos Ungezügelten" in dieser Form der Demokratie bedeutet MEHRHEIT = MACHT
"RELATIVE" DEMOKRATIE ist mit dem ISLAM VEREINBAR (relativ heißt "abhängig", "an Bedingungen geknüpft"). Relative Demokratie, bestimmt durch die Staatsform der Republik ("Sache der Gemeinschaft", Herrschaft des Rechts) heißt a.) göttliches Recht steckt den Rahmen ab b.) menschliche, durch gegenseitige Beratung erlangte Mehrheitsbeschlüsse füllen den Raum innerhalb dieses Rahmens aus. In dieser Form der Demokratie bedeutet RECHT = MACHT